06.12.2023 | 16:15:00 | ID: 38296 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des EMFAF

Schwerin (agrar-PR) - Seit dem 4. Dezember 2023 gilt die neue „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds“ – kurz FischFöRL EMFAF M-V.
Die Richtlinie setze die Vorschriften zur Förderung im Rahmen des genannten Fonds um, erklärt Fischereiminister, Dr. Till Backhaus:

„Ziele der Förderung sind die Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten durch Innovationen und Investitionen, die Diversifi­zierung, Verbesserung der Organisation der Fischerei und der Infrastruktur, insbesondere die Unterstützung der Ostseefischerei und der damit verbundenen Strukturen aufgrund der insgesamt besonders schwierigen Bedingungen“, führt der Minister weiter aus.

Weitere Ziele seien:

  • Unterstützung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten durch Vorhaben der lokalen Entwicklung nach dem Button-Up-Prinzip, darunter insbesondere der Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten und von Projekten, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität verbessern,
  • Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Kontrolle und wirksamen Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik,
  • Beiträge zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme, darunter auch Bestandserhaltungsmaßnahmen,
  • Unterstützung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten durch Innovationen und Investitionen,
  • Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
  • Sektor übergreifend die Verbesserung der Energieeffizienz, darunter auch durch Unterstützung von Unternehmen zur betriebsbezogenen Energieversorgung über Photovoltaikanlagen.

„Dafür stehen dem Land bis Ende 2029 rund 46,9 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit kommunalen und Bundesmitteln sowie mit bis zu 15,3 Millionen Euro Landesmitteln als nationale Kofinan­zierung unterstützt werden“, so Minister Backhaus weiter. „Anträge auf Förderung können ab 02.01.2024 gestellt werden.“

Die Richtlinie wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Dezember 2023 veröffentlicht und kann im Internet im „Dienstleistungsportal M-V“ eingesehen werden.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat das deutsche Programm zur Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt. Damit stehen für die Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 211,8 Millionen. Euro für die Unterstützung des deutschen Fischerei- und Aquakultursektors zur Verfügung.

Im Vergleich zu den Vorgängerfonds (dem Europäischen Fischereifonds, EFF und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, EMFF) legt der EMFAF ein größeres Gewicht auf den Schutz und die Wiederherstellung der Meeresumwelt und von Teich- und Flusslandschaften, auf eine umweltverträgliche Fischerei und Aquakultur sowie auf die Unterstützung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft.

Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass die Resilienz des Fischerei- und Aquakultursektors gestärkt und Unternehmen bei einer nachhaltigen Transfor­mation unterstützt werden. So ist u.a. beabsichtigt, Mittel aus dem EMFAF zu nutzen, um zur Umsetzung der Maßnahmen beizutragen, die von der kürzlich eingesetzten Leitbildkommission "Zukunft der deutschen Ostseefischerei" empfohlen werden.

In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaß­nahmen um und verfügen über 78,26 Prozent der Mittel, die Deutschland aus dem Fonds erhält. Rund 28 Prozent dieses Länderanteils am EMFAF entfällt auf Mecklenburg-Vorpommern als neuerlich größter Adressat des Fonds.

Fördermittel aus dem EMFAF können bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden, sobald die Förderrichtlinien für die jeweiligen Maßnahmen veröffentlicht werden.

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