22.11.2023 | 11:25:00 | ID: 38138 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Sonderagrarministerkonferenz macht deutlich: GAP und Ökoregelungen brauchen die gedeihliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern – Regionalisierte Lösungen besser

Berlin/München (agrar-PR) - Zwischen Bund und Ländern soll eine einvernehmliche Regelung für die Anpassungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes gefunden werden. Das hat heute die vom Freistaat Bayern beantragte Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) beschlossen. Lösungen wollen die Länder mit dem Bund in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe finden.
„Die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Direktzahlungen weiter zu kürzen und mit den Kürzungsgeldern weitere Öko-Regelungen zu finanzieren, sind damit erst mal vom Tisch. Und das ist gut so, denn das würde die wirtschaftliche Nachhaltigkeit unserer Betriebe zusätzlich gefährden“, so die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

2023 sind die bundesweit einheitlichen Öko-Regelungen sehr schleppend angenommen worden. Das lag zwar zum Teil an den Folgen des Angriffskriegs Russlands und den stark veränderten Kosten und Preisen in der Landwirtschaft. Deshalb aber den Katalog an Maßnahmen zu erweitern und über eine Kürzung der Direktzahlungen zu finanzieren, sei aus bayerischer Sicht keine Lösung. Dazu Ministerin Kaniber: „Die Direktzahlungen sind zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens und müssen das auch bleiben. Bei einer weiteren Kürzung droht die Gefahr, dass Landwirte ganz aus der GAP aussteigen. Im Ergebnis würde das weniger Nachhaltigkeit bedeuten. Das kann eigentlich so niemand wollen, auch oder gerade nicht die Umweltseite. Unsere Devise bleibt: Mit den Bauern und nicht gegen sie.“

Weitere Ziele der Beratungen war, zu verhindern, dass nicht abgerufene EU-Mittel für Deutschland verfallen und die EU-rechtlich vorgeschriebene Kompensation zu regeln. Über notwendige Korrekturen bei den Ökoregelungen sollte erst nach der Mehrfachantragstellung 2024 entschieden werden. „Die eingeplante Lernphase sollten wir nutzen.“ Damit dies aufgrund der auf EU-Ebene vorgegebenen Fristen für eine Änderung des Strategieplans gelinge, muss der Bund mit der EU-Kommission bereits jetzt offene Fragen klären und die nationale Umsetzung von Lösungsvarianten vorbereiten.

Bayerisches Ziel ist dabei ganz klar, die Komplexität der GAP zu beschränken. „Nicht weiter verkomplizieren, die GAP ist kompliziert genug“, so Kaniber. Anstatt immer mehr Maßnahmen mit immer mehr Fördergeldern vorzusehen, plädiert die bayerische Agrarministerin für „weniger Maßnahmen, die praxisnäher und unbürokratisch sind und dann auch funktionieren.“
Aus bayerischer Sicht wäre zum Beispiel vorstellbar, schlecht angenommen Öko-Regelungen zu streichen und das dafür vorgesehene Budget in die so genannten Zweite Säule umzuschichten.

„Wir müssen die Länder stärken, sie sind näher an regional angepassten Lösungen dran“, mahnte Kaniber. Die Erfahrungen mit den Ökoregelungen aus dem ersten Antragsjahr zeigten, dass bundesweit einheitliche Vergütungssätze für Maßnahmen im Bereich Umwelt, Klima und Tierwohl oft nicht für alle Regionen in Deutschland in gleicher Weise passen. „Dafür sind die Ertrags- und Strukturbedingungen einfach zu unterschiedlich. Hingegen könnten wir bei einer Nutzung in der Zweiten Säule Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlleistungen passgenau ausgestalten und regionale Bedarf berücksichtigen. Mit dieser Lösung könnten wir im Ergebnis mehr Nachhaltigkeit erreichen und gleichzeitig das Direktzahlungsniveau halten“, so Frau Kaniber abschließend.
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