22.09.2023 | 16:43:00 | ID: 37474 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Viele Höfe erhalten durch praxisgerechten Umbauweg in der Anbindehaltung

Hamm (agrar-PR) - AbL-PM zum morgigen Aktionstag gegen Anbindehaltung der Deutschen Tier-Lobby
Die Anbindehaltung ist im Gespräch, da das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die Regelungen zur Anbindehaltung im Tierschutzgesetz zu ändern. Die AbL hält einen praxisgerechten Umbauweg mit wirtschaftlichen Perspektiven für notwendig.

Elisabeth Waizenegger, Mitglied im Bundesvorstand, sagt:

„Die Anbindehaltung von Milchkühen ist gerade in Süddeutschland eine immer noch verbreitete Haltungsform. Sie ist Kulturgut und Wirtschaftsgrundlage und sorgt oftmals für ein sehr enges Miteinander zwischen Mensch und Tier. Die AbL hält es aber für entscheidend, einen Unterschied zwischen ganzjähriger Anbindung und der Kombinationshaltung mit regelmäßigen Bewegungsmöglichkeiten z.B. in einem Laufhof oder wenn betrieblich möglich mit Sommerweide zu machen. Gleichwohl steht für die AbL außer Frage, dass eine ganzjährige Anbindehaltung den Ansprüchen der Tiere, ihre arteigenen Verhaltensweisen auszuleben, nicht gerecht wird und nach einer struktur- und sozialverträglichen Übergangsfrist von ca. 10 Jahren mit Härtefallregelungen tatsächlich auslaufen muss."

Die Milchbäuerin aus Süddeutschland sagt:

"Knapp die Hälfte aller 51.000 Milchbetriebe in Deutschland wirtschaftet in Bayern. Von diesen ca. 26.000 Betrieben betreibt noch die Hälfte dieser Höfe die Anbindehaltung. Bundesweit werden noch 11,5 Prozent der Milchkühe in der Anbindehaltung gehalten, mit abnehmender Tendenz, davon etwa 8 % in ganzjähriger und 3 % in teilweiser Anbindehaltung nach Thünen-Institut. Zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der Milchviehbetriebe um 40 % reduziert. Damit ein weiterer Strukturbruch vermieden wird, braucht es praxisgerechte Umbauwege für Anbindebetriebe. Auch die Gesellschaft, die Weidemilch so schätzt, sollte ihren Beitrag leisten. Denn wenn Weidehaltung nicht möglich ist, liegt es oft nicht in der Verantwortung der Betriebe, sondern an der starken Zunahme von Verkehr, Verkehrswegen und der Siedlungsentwicklung in den Ortsrandlagen. Auch die Geduld der Autofahrer, hinter einer Kuhherde herzufahren und die ,Kuhfladentoleranz‘ könnten ausgeprägter sein und erschweren den Austrieb.“

Elisabeth Waizenegger führt weiter aus:

„Die Betriebe, die umbauen müssen, benötigen einen Umbauweg mit klaren Kriterien im Tierschutzgesetz, aber auch im anstehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Die Gesetze müssen parallel entwickelt werden und kohärent aufeinander abgestimmt sein. Ein wesentlicher Grund, dass Betriebe noch nicht umgebaut haben, liegt an fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven, auch wenn ein Hofnachfolger vorhanden ist. Die Milcherzeugerpeise sind seit vielen Jahren – mit Ausnahme 2022 – nicht kostendeckend. Die Politik hat es versäumt, Marktrahmenbedingungen zu installieren, um die Produktionsmenge an die Nachfrage anzupassen und den Höfen mehr Verhandlungsmacht zur Durchsetzung höherer Preise zu geben. Ohne eine verlässliche und planbare Finanzierung, kostengünstige Lösungen ohne oder mit geringer Bestandserhöhung werden die Betriebe den notwendigen Umbau nicht vollziehen können und gesellschaftliche wie bäuerliche Herausforderungen werden nicht erreicht.“

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