10.04.2015 | 17:05:00 | ID: 20127 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?

Schwerin (agrar-PR) -

Im Februar hatte die EU-Kommission das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Damit können bis 2020 über 1,2 Milliarden Euro für einen attraktiven und vitalen ländlichen Raum investiert werden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in den kommenden Monaten regelmäßig einzelne Punkte aus dem umfangreichen Programm der Öffentlichkeit vorstellen.

LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein sehr flexibles und breit aufgestelltes Förderinstrument, das die örtliche Bevölkerung darin unterstützt, gemeinsam mit öffentlichen und privaten Partnern für ihre Region eine eigene Strategie zur lokalen Entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Zwei Drittel der ländlichen Bevölkerung sollen dabei erreicht werden. Dafür schließen sich Akteure der jeweiligen Region zu Aktionsgruppen zusammen. Handlungsfelder ergeben sich beispielsweise aus dem demografischen Wandel und seinen Folgen, dem Erhalt des kulturellen, identitätsstiftenden Erbes oder dem Schutz natürlicher Ressourcen.

Gegenwärtig werden 14 Strategien im Rahmen des LEADER-Programms für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns von Vertretern von Ministerien und Vereinen bewertet. Bis zum 30. Juni wird dieser Ausschuss die Strategien auswählen und genehmigen, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 (ELER) unterstützt werden. Diese Maßnahmen müssen so konzipiert sein, dass den örtlichen Bedürfnissen und dem lokal vorhandenen Potential Rechnung getragen wird. Als Budget stehen bis zum Jahr 2020 ca. 80 Mio. Euro zur Verfügung (ca. + 3 Mio. gegenüber der vorherigen Förderperiode). Zusätzlich stellt das Land 3 Mio. Euro Landesmittel zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger zur Verfügung.

Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, erläutert: „Dabei wird erstmals ein prozentualer Anteil des Budgets in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie für lokale Entwicklung festgelegt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Mio. Euro bereitgestellt. 60 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip – bezogen auf die Einwohnerzahl des von der Strategie erfassten Gebietes – und 40 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie aufgeteilt. Dabei erhalten lediglich die 8 besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“.

In der zurückliegenden Förderperiode (2007 bis 2013) wurden durch den ELER im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 13 Lokale Aktionsgruppen mit insgesamt 867 Vorhaben unterstützt. Mit der Fördersumme von knapp 77 Mio. Euro wurden und werden Gesamtinvestitionen in Höhe von fast 114 Mio. Euro ermöglicht.

„Die flächendeckend im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzten Vorhaben umfassen ein sehr breites Spektrum, reichen von Spielplätzen über Gesundheitshäuser, Rad- und Wanderwege, Gemeindehäuser, Denkmale, Sportplätze, Badestellen bis hin zum kleinen Dorfladen“, resümiert Minister Backhaus und hebt den Ausbau von 5 multiplen Häusern in der Region am Stettiner Haff hervor. „In Zeiten des demographischen Wandels sind diese Einrichtungen in den Gemeinden Vogelsang-Warsin, Ahlbeck, Altwarp, Hintersee und Rieth von besonderer Bedeutung. Dieses Netzwerk von vielseitig nutzbaren Häusern dient der Verbesserung der Grundversorgung vor Ort. Die fehlende Mobilität der Bevölkerung wird durch die Mobilität der Dienstleister ersetzt. Die Nutzung der Häuser ist flexibel gestaltet und den Bedürfnissen der Einwohner der jeweiligen Gemeinde angepasst. Arztsprechstunden, Friseur, Lebensmittelverkauf und andere Dienstleistungen werden angeboten. Außerdem dienen die Häuser als Treffpunkt für Vereine und die Dorfbevölkerung.“ (regierung-mv)

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