16.06.2023 | 15:10:00 | ID: 36630 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wasserentnahmeentgelt: Backhaus befürchtet keine Schwächung der Agrarwirtschaft

Schwerin (agrar-PR) - „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht für eine leistungsstarke, wettbewerbsfähige und gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft. In der gerade begonnenen Förderperiode wird das Land fast eine Milliarde Fördergelder in die Stärkung der Branche, der ländlichen Räume und für Umwelt- und Klimaleistungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen investieren. Das verdeutlicht den Stellenwert, den die Agrarwirtschaft für die Landesregierung hat. Eine einseitige Benachteiligung der Branche hat es demnach nie gegeben und widerspricht dem Kern unserer Agrarpolitik“, betonte Agrarminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag und wies damit einen Antrag von CDU und FDP zurück, der suggeriert, es würden nicht alle Möglichkeiten der Unterstützung ausgeschöpft.

Die Oppositionsparteien kritisierten in diesem Zusammenhang die geplante Ausweitung des Wasserentnahmegelts und befürchten eine Schwächung der Branche. „Die Wassermengen im Land stehen unter anhaltend hohem Nutzungsdruck, und die Folgen mehrerer niederschlagsarmer Jahre sind spürbar. Das Wasserentnahmeentgelt soll einen weiteren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasservorkommen setzen. Die Befreiung der landwirtschaftlichen Beregnung wurde 1992 aus dem Wasserrecht der DDR übernommen. Nach heutigen Maßstäben beruht sie auf sachfremden Erwägungen. Es soll also auch eine Ungleichbehandlung beseitigt werden, z. B. mit den Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung“, entgegnete Minister Backhaus. Er verwies darauf, dass die Entnahmemengen durch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei sich im Zeitraum 2007 bis 2019 mehr als verzehnfacht hätten und zuletzt bei rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr lagen. Dieser Trend dürfe sich nicht ungehindert fortsetzen.

„Mir ist bewusst, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Produktion auf Beregnungswasser angewiesen ist. Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau werden nicht als Hobby betrieben, sondern bedeuten für viele Menschen ihre Existenzgrundlage und für uns alle die Sicherung unserer Ernährung. Es ist dennoch erforderlich, dass sich auch die Landwirtschaft an den Klimawandel anpasst. Das bedeutet zum Beispiel, Anbaukulturen und -strukturen und auch Bewässerungssysteme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Inwieweit der Anbau bestimmter Kulturen wirtschaftlich ist, hängt am Ende nicht vom Wasserentnahmeentgelt, sondern von einer Vielzahl von variablen Faktoren ab, wie Nachfrage oder Erntemengen in anderen Regionen“, sagte er weiter. Acht Bundesländer hätten bereits ein Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasserentnahmen eingeführt. Weitere Bundesländer diskutieren die Einführung oder Ausweitung.

Das Wasserentnahmeentgelt als solches gibt es in Mecklenburg-Vorpommern schon sehr lange (§§ 16 ff. Landeswassergesetz), und die meisten anderen Entnahmezwecke (u. a. auch die Wasserentnahme für die Trinkwasserversorgung) sind seit jeher entgeltpflichtig. Es ist geplant, ein Wasserentnahmeentgelt grundsätzlich auch von Landwirten und erwerbsgärtnerisch Tätigen für Beregnungswasser zu erheben. Die Ausdehnung des Wasserentnahmeentgelts auf Beregnungswasser ist dabei nur ein Punkt der sehr umfassenden Novelle des Landeswasserrechts. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, auf die die Kabinettsbefassung folgen wird.
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