Bad Kreuznach (agrar-PR) - "Pfalzspezifisches Weinwissen" prägte die Inhalte der
zweitägigen Seminare im Weinbauamt der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße, die von zwei Klassen der
Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und
Hotelmanagement Edenkoben besucht wurden. Schulleiter Helmut Schweder
zeigte sich erfreut über die Kontinuität der Kooperation und bedankte
sich für die nachhaltige Zusammenarbeit zum Wohl des Pfälzer Weines.
"Wir sehen die Schülerinnen und Schüler als potentielle Botschafter des
Weines, vor allem, weil sich deren Wirkungskreis über die ganze Welt
erstreckt. Insofern ist es wichtig, dass die Hotelfachschüler kompetent
mit dem Thema Wein umgehen können", betonte er.
Ausführungen
zu den Aufgaben des Weinbauamtes, eine intensive Sensorikschulung und
das Kennenlernen der Qualitätsweinprüfung sowie der Wein-, Sekt- und
Edelbrandprämierung standen im Weinbauamt auf der Tagesordnung. Bei den
Betriebsbesichtigungen von Weingütern und Winzergenossenschaften konnte
das Erlernte gleich in die Praxis umgesetzt werden. Mit der gelungenen
Mixtur aus Schulung und Praxisbesuchen äußerten sich die
Hotelfachschüler hochzufrieden. Insbesondere die sensorischen
Grundlagen unter anderem mit Aromenmustern betrachteten sie als sehr
lehrreich. Praktische Übungen mit Riechen, Schmecken und Bewerten unter
Anleitung der Mitarbeiter des Weinbauamtes mittels Fehlerweinen,
Rebsortenweinen und prämierten Produkten aus der Wein- und auch der
Edelbrandprämierung sorgten für manches Aha-Erlebnis. Ausführungen über
den Weinbau von der Produktion bis zur Vermarktung rundeten das
Seminarprogramm ab.
In der zweijährigen Fachschule für
Hotelbetriebswirtschaft werden Fachkräften des Hotel- und
Gaststättengewerbes mit beruflicher Erfahrung die für den Abschluss
"Staatlich geprüfte Betriebswirt/in - Fachrichtung
Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement" erforderlichen Kenntnisse
und Fertigkeiten vermittelt. Voraussetzung für den Besuch der
Hotelfachschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere
Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
des Hotel- und Gaststättengewerbes und eine daran anschließende
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren im Hotel- und Gaststättengewerbe.