11.07.2022 | 19:34:00 | ID: 33550 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Backhaus: Ab heute können Fischer Beihilfen beantragen

Schwerin (agrar-PR) - Wegen der stark gestiegenen Betriebskosten für ihre Schiffe, sind die ohnehin angeschlagenen Fischerei­betriebe in Deutschland weiter unter Druck geraten. Ab heute stehen den Betrieben 10 Mio. Euro für sogenannte Kleinbeihilfen zur Verfügung. Die Hilfe sei auch auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zustande gekommen, so der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:
„Der Bundestag hat auf die extrem schwierige Situation des Fischereisektors, darunter besonders in der Küstenfischerei an der Ostsee, reagiert, die bereits seit längerer Zeit vorliegt und durch die vom Ukraine-Krieg ausgehende schwere politische und wirtschaftliche Krise massiv verschärft wurde. Es sind bis zu 10 Mio. EUR an Bundesmitteln bereitgestellt worden, um die hochangespannte Lage der Betriebe zumindest für dieses Jahr abzufedern. Das wird von Mecklenburg-Vorpommern als besonders betroffenes Küstenland außerordentlich begrüßt. Auch Bundestagsabgeordnete aus MV haben hieran aktiv mitgewirkt“, so der Minister.

„Je nach Größe und Anzahl der Fischereifahrzeuge im jeweiligen Betrieb werden pauschalisierte Zuschuss­beträge bereitgestellt, die sich an Berechnungen des Thünen-Instituts zu den veränderten Ausgaben durchschnittlicher Betriebe der jeweiligen Flotten­segmente orientieren. Damit sollen bis zu 80 Prozent der aktuellen Kostenzuwächse ausgeglichen werden können. Ich begrüße es im Übrigen sehr, dass die Anträge sehr einfach gehalten sind, was eine zügige Abwicklung und Bereitstellung der Beihilfen ermöglicht, die dringend benötigt werden.

Zusätzlich werden der Bund und die Länder ab Mitte August 2022 eine Stilllegungsmaßnahme zur Schonung des Herings als Vorgriff auf den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds auflegen, bei der Prämien für die zeitweilige Stilllegung der Betriebe für bis zu 30 Tage ausgereicht werden. Stilllegung ist sicherlich nicht das, was ein Fischer eigentlich will, aber sie hilft, angesichts extrem kleiner Quoten eine Balance zwischen Ökonomie und Nachhaltigkeit im Fischerei­betrieb herzustellen. Hier werden die Länder 70 Prozent der Zuschüsse aus EU-Mitteln bereitstellen. Es können sich daran fast alle Unternehmen im Haupterwerb beteiligen, die über Quoten für Hering und Sprotte in der westliche Ostsee verfügen. Die Antragsunterlagen und Hinweise dazu werden in den nächsten Tagen über das LALLF und die Fischereiaufsichtsstationen an der Küste bereitgestellt. Eine vergleichbare Maßnahme zur Schonung des ebenfalls stark unter Druck befindlichen Dorschbestandes der westlichen Ostsee ist für die letzten beiden Monate des Jahres vorgesehen.“

Hintergrund:

Die Beihilfe können alle Fischereibetriebe der Seefischerei mit Sitz in DEU und unter deutscher Flagge erhalten, d.h. vom kleinsten Einzelbetrieb der kleinen Küstenfischerei bis zu den Unternehmen der Großen Hochseefischerei. Wesentliche Voraussetzungen sind: Unternehmen im Haupterwerb gemäß Regelung der Richtlinie MAF-BMEL; Aktivitäten als Fischereiunternehmen in 2021 und 2022; das Unternehmen ist nicht wegen eines schweren Verstoßes nach EU-Fischereirecht sanktioniert worden.

Die Beihilfe wird in Form einer Pauschale ausgereicht, die sich an der Zugehörigkeit der Fahrzeuge eines Unternehmens zu einem fischereilichen Flottensegment orientiert. Entsprechend erreicht die Beihilfe zwischen 450 EUR (Fahrzeuge unter 10 m LüA mit passivem Fanggerät) und 35.000 EUR (bestimmte Flottensegmente großer Fahrzeuge; hier erfolgt eine Kappung gemäß Vorgabe des EU-Beihilfenrechts für sog. nationale Kleinbeihilfen). Wird die Fischerei mit mehr als nur einem Fischereifahrzeug betrieben, werden die Pauschalsätze für jedes Fahrzeug ermittelt und für das jeweilige Unternehmen aufaddiert (auch hier kann es dann zu einer Kappung bei 35.000 EUR kommen).

Anträge müssen in vollständiger Form bis 31. Oktober 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 531, Haubachstraße 86, 22765 Hamburg gestellt werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der BLE (www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei) zu finden. Hierbei ist das Antragsformular bisher lediglich als Muster veröffentlicht.

Des Weiteren hat die BLE eine Hotline (0228/6845-3133) und eine E-Mail-(kleinbeihilfe-fischerei@ble.de) eingerichtet, über die Fragen rund um diese Unterstützungsmaßnahme beantwortet werden.
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.