10.08.2011 | 16:07:00 | ID: 10370 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Norddeutsche Fischereiminister für nachhaltige Meeresnutzung

Kiel (agrar-PR) - Die Teilnehmer der norddeutschen Fischereiministerkonferenz haben heute (10. August) eine positive Bilanz ihres Treffens gezogen.
Schleswig-Holsteins Fischereiministerin Dr. Juliane Rumpf hatte ihre norddeutschen Kollegen nach Kiel eingeladen, um aktuelle fischereipolitische Fragen zu erörtern und eine gemeinsame Linie abzustimmen.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Reform der EU-Fischereipolitik. Die Konferenz unterstützt die Ziele der Legislativvorschläge der EU-Kommission. Die nachhaltige Entwicklung der Fischbestände sollte mit langfristig angelegten Bewirtschaftungsplänen gesichert werden. Dies diene sowohl der Ökologie als auch der wirtschaftlichen Perspektive der Fischereibetriebe.

Begrüßt wurde auch, dass die EU-Kommission an bewährten Eckpfeilern der Gemeinsamen Fischereipolitik festhält; nämlich dem System nationaler Quoten, dem Prinzip der "relativen Stabilität" - also der fairen Verteilung der Fangmengen unter den Mitgliedstaaten -, der Quotenverwaltung durch die Mitgliedstaaten und der Fortsetzung von Fischereiabkommen mit Drittländern. Die Fischereiministerkonferenz fordert in diesem Zusammenhang eine konsequentere Umsetzung der beschlossenen Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Gleichzeitig forderte die Konferenz aber auch Nachbesserungen:

- Die Vorschriftendichte muss reduziert werden. Es dürfe nicht sein, dass immer weniger Fischer mit immer mehr Verwaltungs- und Kontrollaufwand belastet würden.
- Das vorgesehene "Rückwurfverbot" werde zwar grundsätzlich mitgetragen, müsse aber dort modifiziert werden, wo zum Beispiel in der Krabbenfischerei in größeren Mengen überlebensfähige Plattfische gefangen werden, die in das Meer zurückgegeben werden sollten.
- Abgelehnt wird der Vorschlag, Fischereirechte zu handeln. Dies würde zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und zu einem Ausverkauf der mittelständischen handwerklichen Fischerei in Deutschland führen.
- Als unpraktikabel wurde eine obligatorische Kameraüberwachung auf allen Fischkuttern angesehen.

In die gleiche Richtung geht auch die Kritik an der EU-Kontrollverordnung, die den Betrieben und der Fischereiaufsicht der Mitgliedstaaten immer neue Lasten aufbürdet. Die Konferenz bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novellierung des Seefischereigesetzes möglichst schlanke und effiziente Verwaltungsverfahren vorzusehen. Der Aufbau paralleler Strukturen müsse unbedingt vermieden werden. So sollten einige Kontrollaufgaben zentral durch den Bund durchgeführt werden, während die Vor-Ort-Kontrollen weiterhin von den Ländern durchgeführt werden.

Die Fischereiministerkonferenz setzte sich nachdrücklich für eine Fortführung der Fischereiförderung nach 2013 ein. Das jetzige EU-Förderprogramm habe sich im Grundsatz bewährt. Wichtig seien eine ausreichende Mittelausstattung, eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und eine Vereinfachung der Verwaltungsbestimmungen.

Die Fischereiministerkonferenz bekräftigte ihre alte Forderung an die EU und die Bundesregierung, die Neubauförderung für Fischkutter im Rahmen der bestehenden Kapazitäten wieder zuzulassen. Durch die Überalterung der Fahrzeuge hätten die deutschen Küstenfischer Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Nachbarn. Auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Situation seien die Betriebe nicht in der Lage, Neubauten vollständig aus eigener Kraft zu finanzieren.

Sorge bereitet den Fischereiministern nach wie vor der Krabbenmarkt. Sie halten es für erforderlich, dass die Krabbenfischer sich noch stärker als bisher in Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Die Gewährung einer Abwrackprämie wird abgelehnt, da in der deutschen Flotte keine Überkapazitäten bestehen.

Einen breiten Raum nahm die Beratung über Planungen des Bundes zu Fangbeschränkungen in Natura 2000-Gebieten der Nordsee ein. Die Fischereiministerkonferenz unterstützt die Bundesregierung, ein Natura 2000-Management zu etablieren. Falls sich der Erhaltungszustand der Lebensräume und Artenvorkommen nach Inkrafttreten der EU-Naturschutzrichtlinien verschlechtert hat, sind geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Fischereiministerkonferenz hält Fangbeschränkungen nur dann für vertretbar, wenn entsprechend den EU-Vorgaben ein negativer Einfluss der Fischerei nachgewiesen ist. Nicht wissenschaftlich belegbare Annahmen und Vermutungen reichen für Verbote, die die Existenz vieler Betriebe betreffen, nicht aus.

Grundsätzlich müssen ordnungsgemäße Nutzungen, die zum Zeitpunkt der Gebietsmeldungen ausgeübt wurden, Bestandsschutz haben. Bevor ein totales Fangverbot ausgesprochen wird, muss geprüft werden, ob zeitliche Beschränkungen oder technische Lösungsmöglichkeiten zum gleichen Ziel führen würden. Illegale Maßnahmen zur Behinderung der Fischerei, wie das Verklappen von Steinen, lehnt die Konferenz als unverantwortlich ab. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies künftig zu unterbinden. (PD)
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