26.07.2023 | 11:49:00 | ID: 36982 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Regen bringt erwartete Entspannung bei der Futtererzeugung

Schwerin (agrar-PR) - Durch die landesweit gefallenen Niederschläge der vergangenen vier Wochen hat sich die aktuelle Futtersituation im Vergleich zu den Verhältnissen Mitte Juni deutlich verbessert. Anders als noch vor Wochen sind die Pflanzenbestände im gesamten Land durch die Niederschläge vorerst mit Wasser versorgt, eine Frei­gabe der Bracheflächen zur Mahd ab 1. August wird daher nicht erfolgen.
Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Auch wenn die Ernte der Druschfrüchte derzeit durch den Regen regional erschwert wird, bin ich sehr erleichtert über die ergiebigen Regenfälle in den letzten Wochen. Wenn man alle Wetterdaten im Land auswertet, dann haben alle Regionen etwas von dem dringend notwendigen Regen abbekommen. Die Futterflächen blieben beim 1. Schnitt in zahlreichen Betrieben unter den Ertrags- und Qualitätserwartungen und trockneten danach teilweise lokal völlig aus. In den letzten zwei Wochen fingen auch die stark betroffenen Futterflächen langsam an, sich zu erholen“.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein flächen­decken­des Defizit an Futter, es gibt aber eine spürbare Zahl an tierhaltenden Betrieben, die auf Zusatzfutter angewiesen sein werden. Das wird auch durch die bisher über 20 Betriebe bestätigt, die die Freigabe der extensiven Grünlandflächen zur Mahd nach deren Beweidung genutzt haben.

In der jetzigen Förderperiode lässt der europäische Rechtsrahmen wenig Ausnahmen zu, um Flächen für Umweltleistungen in Extrem- bzw. Notsituationen zur Milderung bzw. Kompensation von Ertragsausfällen zu nutzen. Eine entsprechende Nachfrage des Bundes bei der EU-Kommission ergab, dass die Möglichkeit der Futtergewinnung von Bracheflächen ab dem 1. August nicht richtlinienkonform und somit nicht zulässig ist.

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Wir werden als Land nicht alleine gegen die Vorgabe der Kommission handeln und können daher keine Freigabe der Brache­flächen zur Futtergewinnung ab dem 1. August erteilen.“

Andernfalls drohe eine Anlastung für Deutschland, sollten einzelne Länder davon Gebrauch machen.
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