26.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6576 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Einhaltung der Hektarertragsregelung durch alle Wirtschaftsbeteiligten

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Aufgrund der Änderung des Weingesetzes werden ab dem Herbst 2010 die Vorgaben der Hektarertragsregelung auf Betriebe ausgedehnt, die Trauben oder Most von anderen Betrieben übernehmen. Grund hierfür ist, dass seit einigen Jahren eine Zunahme vermarktungsfähiger Weinmengen festzustellen ist, die nicht von der Hektarertragsregelung erfasst wurde. Dabei handelt es sich um Wein, der im Verlauf der Traubenmost- und Weinbereitung aus Mehrungen u. a. durch höhere Ausbeuten entsteht. Die von den Trauben oder Most übernehmenden Betrieben erzielten Mehrungen waren bisher ungeachtet der vom abgebenden Weinbaubetrieb zur Feststellung seines Gesamthektarertrags berechneten Weinmengen uneingeschränkt vermarktungsfähig. Dies führte zu einem wirtschaftlichen Vorteil der Trauben und Most aufnehmenden Betriebe gegenüber allen übrigen Weinbaubetrieben, Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften.
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