18.06.2015 | 17:25:00 | ID: 20536 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Geschützte geografische Angabe: EU-Siegel für Glückstädter Matjes

Kiel (agrar-PR) -

Die Bezeichnung „Glückstädter Matjes“ ist durch die EU geschützt. Das teilt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Demnach ist „Glückstädter Matjes“ nun in das EU-Qualitätsregister aufgenommen worden und darf jetzt die offizielle Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.

Landwirtschaftsminister Robert Habeck zeigte sich erfreut über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens: „Glückstädter Matjes“ ist einfach lecker. Neu ist, dass er jetzt besser als bisher vor Nachahmung geschützt wird.“ Der EU-Herkunftsschutz sei ein wichtiger Baustein in den Bemühungen, die Erzeugung traditioneller regionaler Produkte zu stärken, so Habeck. Der Herkunftsschutz biete einen umfangreichen europaweiten Schutz im Vergleich zu einer Individualmarke. Zudem schließe er die Umwandlung in eine sogenannte Gattungsbezeichnung, die von allen Betrieben auch außerhalb der jeweiligen Region genutzt werden könnte, generell und für alle Zeit aus, erläuterte der Minister.

Antragsteller für den „Glückstädter Matjes“ war der Verein Schutzgemeinschaft Glückstädter Matjes e.V., ein Zusammenschluss zweier Glückstädter Manufakturen, der sich im Dezember 2008 gegründet hatte. Nach der Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt schlossen sich umfangreiche Prüfungen auf deutscher und europäischer Ebene an.

Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden seit 1992 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene registriert. Mit dem „Glückstädter Matjes“ erlangt nach dem „Lübecker Marzipan“ (1996), dem „Holsteiner Karpfen“ (2007), dem „Holsteiner Katenschinken“, dem Holsteiner Tilsiter und dem „Dithmarscher Kohl“ das sechste Erzeugnis aus Schleswig-Holstein den EU-Herkunftsschutz.

(Weitere Informationen im Internet: www.sh-feinkost.de und www.matjesgenuss.de)


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