26.08.2010 | 17:02:00 | ID: 6577 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Kammer rät zur Angabe des Literpreises im Online-Shop

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Zunehmend auch in Rheinland-Pfalz werden Winzer, die im Onlineshop ihrer Internetseite Wein, aber auch Säfte oder Spirituosen verkaufen, mit einer Abmah­nung kon­frontiert. Dabei wird die fehlende Angabe eines Grundpreises (Literpreises). moniert und damit ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie das Gesetz gegen den unlaute­ren Wettbewerb festgestellt. Zusammen mit den beiden rheinland-pfälzischen Bau­ern- und Winzerverbänden empfiehlt die Landwirtschaftskammer Betrieben, die einen Onli­neshop unterhalten, die Preisangaben dort vorsorglich zu überprüfen und gegebenenfalls durch die Angabe des jeweiligen Grundpreises zu ergänzen.

Die  Preisangabenverordnung gibt vor, dass jeder, der Endverbrauchern gegenüber Waren anbietet, den Preis der Ware einschließlich Umsatzsteuer und eventuell zusätzlich anfallen­der Bestandteile, also den Endpreis, angeben muss.. Zusätzlich muss auch der sogenannte Grundpreis je Einheit angegeben werden, um dem Verbraucher die Möglichkeit des Preisver­gleichs zu erleichtern. Bei Wein, Säften und Spirituosen ist dies in der Regel der Literpreis. Die Preisangabenverordnung sieht nur Ausnahmen von der obligatorischen Angabe eines Grundpreises vor, wenn es sich um kleine Direktvermarkter handelt. Da jedoch die Voraus­setzungen insbesondere im Weinbau unklar sind, wann es sich um einen "kleinen Direktver­markter" handelt, suchen gewisse Abmahner gezielt nach Preislisten im Internet, in denen diese Angabe fehlt, und konfrontieren die Betriebe mit Hinweis auf die Preisangabenverordnung mit einer Abmahnung, verlangen  Abmahngebühren in besträchtlicher Höhe und verlangen unter Strafandrohung die Abgabe einer Unterlassungs­erklä­rung mit meist kurzer Fristsetzung. Werden die Fristen überschritten, erfolgt in der Re­gel Strafanzeige. Kammer und Verbände raten daher, diese Abmahnungen keinesfalls zu igno­rieren, da nach Einreichung einer Klage hohe Kosten (Abmahngebühren, Gerichtskos­ten, Anwaltsgebühren) entstehen.
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