22.09.2011 | 10:05:00 | ID: 10751 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Kleingruppenhaltung ist tiergerecht

Bonn (agrar-PR) - RLV und WLV gegen Verkürzung der Übergangsfrist – Brief an Ministerpräsidentin Kraft.
Die Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, haben an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft appelliert, in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 23. September nicht für eine deutliche Verkürzung der Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung von Legehennen zu zustimmen. Die Kleingruppenhaltung sei in Deutschland gerade erst vor fünf Jahren zugelassen worden, schreiben die beiden Präsidenten.

Umfangreiche wissenschaftliche Studien zu deren Tiergerechtheit wären dem vorausgegangen. Aus gutem Grund werde in fast allen EU-Mitgliedsstaaten derzeit in nennenswertem Umfang auf vergleichbare Systeme umgestellt. Auch in NRW hätten bäuerliche Familienbetriebe in die Kleingruppenhaltung investiert, so Decker und Möllers.

Die Präsidenten weisen darauf hin, dass der Agrarausschuss des Bundesrates am  5. September 2011 über die Haltung von Legehennen beraten habe. Vorgesehen war nach Angaben von Decker und Möllers im Kern die Streichung des § 13 b „Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung" bei einer Übergangsfrist für bestehende Anlagen bis Ende des Jahres 2035. Der Antrag des Landes NRW beinhalte gravierende Verkürzungen auf 2017 gegenüber der vom Bund vorgeschlagenen Frist von 2035. Letztendlich habe in der Ausschusssitzung eine Mehrheit einer Frist bis Ende 2020 zugestimmt.

„Das nun zu befürchtende Ende der Kleingruppenhaltung ist sachlich nicht begründet", schreiben die Verbandsvertreter weiter. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010, mit dem lediglich ein formaler Fehler im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens festgestellt wurde, werde nur als Anlass vorgeschoben. Jegliche Verkürzung dieser Frist und jede weitere Verschärfung der Haltungsvorschriften würde insbesondere die kleineren und mittleren Familienbetriebe im Land treffen. Zur Finanzierung ihrer Anlagen hätten die Legehennehalter teilweise Kredite mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren aufgenommen.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen prognostizieren eine Amortisation der Anlagen frühestens bei einer Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren.

Im Hinblick auf die am 23. September 2011 im Bundesrat anstehende Entscheidung appellieren die Präsidenten an die Verantwortung für die Familienbetriebe in Nordrhein-Westfalen und an die Verlässlichkeit der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Sie bitten die Ministerpräsidentin daher eindringlich, den Vorschlag der Bundesregierung ohne inhaltliche Änderungen zu unterstützen. (RLV)
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