24.08.2015 | 00:00:00 | ID: 20904 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Minister Alexander Bonde: „Die Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen“

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württemberg übernimmt bundesweite Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls
„Die Landesregierung von Baden-Württemberg steht klar zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Denn die Nutztierhaltung ist ein bedeutendes Standbein der heimischen Landwirtschaft und die Nachfrage nach regionalen Produkten ist groß. Das Land unterstützt Landwirtinnen und Landwirte dabei, Tiere artgerecht und zeitgemäß zu halten.

Mit unseren neuen Förderprogrammen vergüten wir den Mehraufwand für weiche Liegeflächen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf bei Mastschweinen, für mehr Platz und Sitzstangen bei Masthähnchen sowie für den Weidegang bei Milchkühen und weiblichen Rindern.

Baden-Württemberg übernimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Sonntag (23. August) in Stuttgart. Die geförderten Verbesserungen im Tierwohl gehen deutlich über den gesetzlichen Standard hinaus, entsprechen den Bedürfnissen der Tiere und bringen Tierwohl in die Praxis.

„Staatliche Förderung leistet hier einen bedeutenden Beitrag für eine wirtschaftliche und besonders tiergerechte Haltung, ein Teil des Mehraufwandes muss jedoch auch über höhere Markterlöse erwirtschaftet werden. Daher haben wir die Vorgaben für Mastschweine und Masthähnchen an das Tierschutzlabel des deutschen Tierschutzbundes angelehnt. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Standards der Tierhaltung am Label erkennen und so mit ihrem Einkauf einen bewussten Beitrag zu mehr Tierwohl leisten“, so Bonde.

Tierwohl-Maßnahmen kommen bei Betrieben gut an

In diesem Jahr haben die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg alleine für die tiergerechten Haltungsformen ein Fördervolumen von rund 5 Millionen Euro beantragt. „Die große Akzeptanz der Tierwohl-Maßnahmen zeigt, dass unsere Bäuerinnen und Bauern sehr gerne bereit sind, mehr Tierwohl zu erreichen. Unsere Förderung kommt in der Praxis an“, so Bonde.

Mehr Tierwohl auch bei Stallbauten

Auch bei Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe fördert das Land künftig besonders tiergerechte Verfahren mit erhöhten Sätzen. „Für Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, liegt unsere Premiumförderung bei 30 Prozent in der Rinderhaltung und bei 40 Prozent bei anderen Tierarten“, so Bonde. Die Basisanforderungen erhalten eine Förderung von 20 Prozent. Neu ist, dass auch kleinere Betriebe künftig gefördert werden können.

Bundesweite Vorreiterrolle beim Tierwohl

So umfassend und in solch großem Umfang fördert bisher nur Baden-Württemberg Tierwohl-Maßnahmen. „Wir übernehmen bei der Tierwohl-Förderung eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer, um den heutigen gesellschaftlichen Ansprüchen an unsere Tierhaltung gerecht zu werden. Und wir denken bereits über eine Erweiterung um den Bereich der Ferkelaufzucht nach“, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen

Die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg für Tierwohl im Überblick: Tiergerechte Haltungsformen: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Tiergerechte Stallbauten: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für mittlere bis größere Betriebe und Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für kleinere Betriebe Weit über 1000 Milchviehbetriebe im Land haben die Sommerweideprämie für Milchkühe oder mehr als 12 Monate alte, weibliche Rinder beantragt. Den Weidegang über die Sommermonate honoriert das Land durch das Programm FAKT mit 50 Euro je Großvieheinheit.

Rund 250 landwirtschaftliche Betriebe engagieren sich bereits im ersten Jahr der Förderung für besonders tiergerechte Mastschweine- und Masthühnerhaltung. Damit sorgen sie für weit mehr Tierwohl als gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Teil des dadurch entstandenen Mehraufwandes gleicht das Land durch die Prämie im FAKT-Programm aus.

Unter den bewilligungsreifen Anträgen der ersten Runde der Agrarinvestitionsförderung entfällt der Hauptteil der Bauvorhaben auf Investitionen in die Milchviehhaltung. Über die Hälfte der geplanten Investitionen erfüllen nicht nur die besonderen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch die Premiumanforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung. Bei Stallbauvorhaben in der Legehennenhaltung trifft dies auf alle Projekte zu.
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