06.03.2015 | 17:40:00 | ID: 19863 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Mögliche Wolfrisse

Schwerin (agrar-PR) -

In den Nächten vom 03. bis zum 05. März kam es zu insgesamt zwei Schafsrissen im Grenzgebiet der Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen. Der eingeschaltete Rissgutachter konnte nach einer Untersuchung der Schafe einen Wolf als Verursacher nicht ausschließen.

Insgesamt wurden 6 Tiere getötet und 2 verletzt. Die Schadensorte liegen nicht im derzeit ausgewiesenen Wolfsgebiet des Landes, bisher ist in der Region keine territoriale Ansiedlung eines Wolfes bekannt. Sofern könnte ein durchziehender Wolf in Betracht kommen. Allerdings können derzeit auch Hunde nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl kann auch außerhalb des derzeit ausgewiesenen Wolfsgebietes ein Schadensausgleich gemäß der Förderrichtlinie Wolf M-V gewährt werden, soweit ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist.

Schaf- und Ziegenhalter sollten ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz zumindest im Sinne eines Grundschutzes überprüfen. Empfohlen werden dabei entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand <20 cm="" bzw="" maschendrahtz="" une="" mit="" mind="" 120="" h="" he="" die="" z="" m="" ssen="" allseitig="" geschlossen="" sein="" p="">

Die Förderrichtlinie Wolf und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.lung.mv-regierung.de > Rubrik Natur und Landschaft > Artenschutz > Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern oder auch auf der Seite www.wolf-mv.de.

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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