Schwerin (agrar-PR) -
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bestätigte in seiner Rede auf dem Landesfischereitag des Landesverbandes der Binnenfischer am Montag in Güstrow die positive Bilanz der Binnenfischer aus Mecklenburg-Vorpommern des Jahres 2011. Die wirtschaftliche Lage habe sich auf Grund guten Fangergebnisse und der erzielten Preise stabilisiert. So konnten die Fischer auch bei weniger bevorzugten Fischen wie Plötz und Blei gute Preise erzielen.
Als ein weiterer Grund für die stabile wirtschaftliche Entwicklung wird die Direktvermarktung der Fischer gesehen. Insgesamt wurden im Jahr 2011 beim jetzigen Stand der Auszählung (23. Februar 2012) 506.238 kg Fisch gefangen, mit dem knapp 2,5 Millionen Euro erwirtschaftet wurde. Dem gegenüber stehen noch weitere 679.778 kg beziehungsweise 2,28 Millionen Euro aus Aquakultur und Teichwirtschaft.
Der Minister ging in seiner Rede auch auf die geplante Novelle des Landesfischereigesetzes ein. "Der zeitlich begrenzte Fischereischein (ehemals Touristenfischereischein) kann dann nicht nur bei den zuständigen Behörden sondern auch bei den Fischern direkt erworben werden.
Das Mindestalter für den Besitz eines Scheines soll von 10 auf 14 Jahre heraufgesetzt werden. Das macht den Urlaub nicht nur schöner und unkomplizierter sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand", so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Auf neue Entwicklungen in der Aquakultur eingehend, informierte der Minister über die Kaltwasserkreislaufanlage in Hohen Wangelin zur Aufzucht von Forellen und Schnäpeln. Minister Dr. Backhaus unterstützt den Ausbau der Aquakultur: "Es wird immer schwieriger, ausreichende Mengen Fisch in der erforderlichen Qualität bereitzustellen.
Aquakultur wir deshalb in der Zukunft unverzichtbar sein. Unzufrieden bin ich daher mit den Rahmenbedingungen des Bundes. Bei Investitionen in die Aquakultur sollte die Verwertung von Feststoffen und Prozesswasser der Verwertung von vergleichbaren Nebenprodukten aus den Nutztierhaltungen gleichgestellt werden."
Der Minister informierte darüber, dass die Kormoranverordnung des Landes verlängert wird. Er verweis weiterhin auf die bestehende Schutzklausel zum Fischotter im europäischen Recht. Deshalb soll weiterhin mit den örtlichen Fischereibetrieben und in enger fachlicher Abstimmung mit der Fischereifachbehörde (LALLF) nach gebietsspezifischen Lösungen zur Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen gesucht werden.
Zum Hintergrund:Im Jahr 2011 hatten 48 Unternehmen der Binnenfischerei aus Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 48.109 ha Wasserfläche über die Landgesellschaft vom Land gepachtet. 4.374 ha sind Gewässer, die sie über die Naturschutzverwaltung gepachtet haben.
Hinzu kommen die Gewässer, die sie über die Nationalparkverwaltung gepachtet haben. Von den 48.109 ha sind im Übrigen 28.857 ha Bundeswasserstraßen und 1.091 ha Fließgewässer. (PD)