19.02.2013 | 19:15:00 | ID: 14545 | Ressort: Landwirtschaft | Wissenschaft & Forschung

Gibt es Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe bei Verzicht auf Direktzahlungen? Ist man dann die EU-Verpflichtungen los?

Gießen (agrar-PR) - Gibt es Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe bei Verzicht auf Direktzahlungen? Ist man dann die EU-Verpflichtungen los?
In der Europäischen Union erhalten landwirtschaftliche Unternehmer auf Antrag sogenannte Direktzahlungen als eine flächenbezogene Beihilfe. Als Rechtfertigung für diese aus EU-Mitteln gezahlte Beihilfe verlangt die EU die nachgewiesene Einhaltung von Cross Compliance. Das sind verpflichtende Grundanforderungen an die Führung landwirtschaftlicher Betriebe in Form von Ver-ordnungen und Richtlinien zu den Bereichen „Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze“, „Umwelt und Tierschutz“ sowie „Standards zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“.

Landwirtschaftliche Unternehmer sehen sich durch diese Auflagen mit dem zugehörigen bürokratischen Dokumentationsaufwand zunehmend belastet und denken über einen Verzicht auf Direktzahlungen nach, in der Hoffnung solche Belastungen vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren zu können. Mit der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2014 sind Kürzungen der Direktzahlungsbeiträge und zusätzliche Auflagen durch eine Ökologisierungskomponente zu erwarten.

Eine aktuelle Studie des Instituts für Agribusiness in Gießen untersucht die Cross Compliance- Verpflichtungen der Landwirte und stellt sie dem deutschen Fachrecht gegenüber. Dabei wird deutlich, dass die Landwirte nur einen unwesentlich höheren Aufwand gegenüber der Einhaltung des deutschen Fachrechts betreiben müssen, um Direktzahlungen zu erhalten. Eine Ausnahme könnten Milcherzeuger mit umbruchfähigem Grünland sein. Denn, so fragen die Autoren, was werden diese Betriebe tun, wenn sie den grünlandnutzenden Betriebszweig der Milchproduktion aufgeben wollen oder müssen? Werden diese Betriebe auf Direktzahlungen verzichten und dadurch an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren Berufskollegen einbüßen?

Die Studie verdeutlicht, dass für das Unternehmereinkommen trotz Einschränkung der unternehmerischen Freiheit auch in Zukunft das Subventionsmanagement wesentlich bleiben wird und der feiwillige einzelbetriebliche Verzicht auf Direktzahlungen in den meisten Betrieben derzeit ökonomisch nicht sinnvoll ist. Allerdings stellen die Autoren heraus, dass der generelle schrittweise Abbau von Direktzahlungen zu keinem ökonomischen Desaster führen würde. Vielmehr könnten die Anpassungsprozesse einen weiteren Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Märkte leisten und somit einen wesentlichen Baustein zur Vollendung der begonnenen Liberalisierung der Agrarmärkte bilden.

Prof. Dr. Dr. h.c. P. Michael Schmitz, Direktor des Instituts für Agribusiness betont daher „Für die Frage, wie das Ergebnis ausfällt, wenn man langfristig die Überwälzungseffekte auf Pacht- und Bodenpreise berücksichtigt, besteht noch erheblicher Forschungsbedarf. Dass es solche Überwälzungseffekte der Direktzahlungen gibt, ist unstrittig. Über das Ausmaß besteht aber Unsicherheit.

Die Studie Nr. 29 „ Cross Compliance und Greening – Gibt es Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe bei Verzicht auf Direktzahlungen?" aus der Reihe Agribusiness-Forschung (ISSN 1434- 9787) ist als Druckversion zum Preis von 25,- Euro zu beziehen über das Institut für Agribusiness, Senckenbergstr. 3, 35390 Gießen, Tel. 0641-9937070 oder info@agribusiness.de.


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