10.07.2013 | 19:10:00 | ID: 15467 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Minister Alexander Bonde: „Sonderregelung für kleine güllebasierte Biogasanlagen kommt in baden-württembergischer Landwirtschaft gut an“

Stuttgart (agrar-PR) - Kleinanlagen zur Stromerzeugung aus Gülle stehen nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion
„Die Förderung für kleine güllebetriebene Biogasanlagen kommt in Baden-Württemberg gut an. Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten mit dieser Alternative zu rein maisbetriebenen Anlagen einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. In den ersten 18 Monaten seit Inkrafttreten dieser Sonderregelung sind landesweit insgesamt 28 landwirtschaftliche Biogasanlagen in Betrieb gegangen, die Strom überwiegend aus Gülle erzeugen. Diese Art der Biogaserzeugung passt zur kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Viehhaltung in Baden-Württemberg.

Nicht umsonst habe ich mich bei der letzten Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) für diese Sonderregelung stark gemacht“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (10. Juli) in Stuttgart. In der Rangliste der Bundesländer sei Baden-Württemberg vorne dabei.


Hohes Wachstumspotenzial – keine Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion

Nach Angaben der staatlichen Biogasberater sollen in den nächsten 18 Monaten noch einmal Biogas-Kleinanlagen in mindestens der gleichen Größenordnung hinzukommen. „Diese erfolgreiche Entwicklung war im letzten Jahr noch nicht absehbar. Es ist umso erfreulicher, als die Erzeugung erneuerbaren Stroms größtenteils aus Gülle erfolgt. Gülle fällt ohnehin an und ist anders als beispielsweise Mais keine Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion. Kleine Anlagen sind auch nachhaltig, weil sie an die Betriebsgröße angepasst sind und sich in den Wertstoffkreislauf eines Hofes einfügen.

Durch die energetische Nutzung der Gülle beteiligen sich die baden-württembergische Landwirtinnen und Landwirte in hervorragender Weise an der klimaschonenden Stromerzeugung“, so Bonde. Durch den vorgeschriebenen Masseanteil der Gülle von mindestens 80 Prozent am gesamten Substrateinsatz würden nur verhältnismäßig geringe Mengen an Energiepflanzen benötigt. Zudem gebe es beim Ausbau dieser Biogasanlagenart noch hohes Wachstumspotenzial. Nach Schätzungen der staatlichen Biogasberater liege der Anteil der Gülle, die zunächst energetisch verwertet wird, bevor sie als wertvoller Dünger in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt, derzeit erst bei rund 15 Prozent der in Baden-Württemberg insgesamt anfallenden Gülle.


Hintergrundinformationen:

Seit dem Inkrafttreten des novellierten EEG am 1. Januar 2012 ist der Zuwachs an Biogasanlagen in Baden-Württemberg deutlich abgeschwächt. Grund hierfür sind die zurückgenommenen Stromeinspeisevergütungen für die meisten Biogasanlagentypen. Aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz war die Abkühlung des vorher überhitzten Zubaus dringend notwendig. In einigen Regionen Baden-Württembergs kam es bereits zu einer starken Konkurrenz mit der Nahrungsmittelerzeugung um die vorhandenen Ackerflächen.

Umso erfreulicher ist deshalb nun die Entwicklung bei den kleinen güllebasierten Biogasanlagen mit einer Leistung von bis zu 75 Kilowatt. Die EEG-Sonderregelung sieht für kleine Hofanlagen mit mindestens 80 Prozent Gülleeinsatz (massebezogen) eine Einspeisevergütung von 25 Cent pro Kilowattstunde vor. Für andere Anlagen liegt die Einspeisevergütung zwischen 14 und 22 Cent pro Kilowattstunde. (PD)
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