24.07.2013 | 17:55:00 | ID: 15565 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

Norden (agrar-PR) - NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 24. Juli 2013

Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Sulingen hat im Landkreis Diepholz folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete der Großen Rönnecken und der Kleinen Rönnecken im Landkreis Diepholz liegen im Bereich der Gemeinde Stuhr. Bei der Großen Rönnecken erstreckt sich das Überschwemmungsgebiet auf einer Fließlänge von ca. 6 km, beginnend in der Ortslage Wulfhoop bis zur Einmündung in den Stuhrgraben westlich der Ortslage Brinkum. Das Überschwemmungsgebiet der Kleinen Rönnecken erstreckt sich auf einer Fließlänge von ca. 5 km, beginnend in der Ortslage Neukrug bis zur Einmündung in die Große Rönnecken..


Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgte am 19.06.2013.

Der NLWKN Verden hat in den Landkreisen Harburg, Osterholz, Rotenburg und Verden folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Wümme im Landkreis Osterholz befindet sich in der Gemeinde Lilienthal. Das ÜSG erstreckt sich entlang der Grenze zum Bundesland Freie Hansestadt Bremen. Es beginnt an der Mündung in die Lesum bei km 9,808, endet an der Kreisgrenze zu Verden bei km 32,470 und ist 351 ha groß. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 24.07.2013. Die Überschwemmungsgebiete von Wümme-Nordarm und Wümme-Südarm liegen im Landkreis Verden. Sie beginnen an der Grenze zum Landkreis Osterholz bzw. an der Grenze zum Land Freie Hansestadt Bremen und enden an der Grenze zum Landkreis Rotenburg. Betroffen sind die Gemeinden Flecken Ottersberg und Oyten. Das ÜSG vom Wümme-Südarm erstreckt sich auf einer Länge von 16,850 km von km 0,0 bis km 16,850. Das ÜSG vom Wümme-Nordarm beginnt bei km 32,470 und endet bei km 48,624 und hat eine Länge von 16,154 km. Insgesamt überdeckt das ÜSG von Wümme-Süd und Wümme-Nordarm eine Fläche von 2291 ha. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 24.07.2013. Das Überschwemmungsgebiet der Wümme im Landkreis Rotenburg befindet sich in den Gemeinden Sottrum, Rotenburg, Scheeßel und Fintel. Das ÜSG erstreckt auf einer Länge von 52,576 km. Es beginnt an der Grenze zum Landkreis Verden bei km 48,624, endet an der Kreisgrenze zu Harburg bei km 101,200 und ist 1689 ha groß. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 31.07.2013. Das Überschwemmungsgebiet der Wümme im Landkreis Harburg befindet sich in der Gemeinde Tostedt. Das ÜSG erstreckt auf einer Länge von 11,766 km. Es beginnt an der Grenze zum Landkreis Rotenburg bei km 101,200, endet bei km 112,966 und ist 96 ha groß. Die Veröffentlichung im Nds.-MBl. erfolgt am 31.07.2013.

 

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:

Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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