29.08.2012 | 11:15:00 | ID: 13477 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen

Erfurt (agrar-PR) - Gesetzentwurf gestoppt/Einwendungen werden sorgfältig geprüft
Der Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt ist bis auf weiteres gestoppt. „Wir nehmen die Einwendungen von Wasserversorgern, Industrie, Landwirtschaft und Endverbrauchern ernst und werden diese mit der gebotenen Sorgfalt prüfen", sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz heute in Erfurt. Er begrüßte, dass der Gesetzentwurf zwischenzeitlich aus dem Haushaltsbegleitgesetz – welches in Kürze beschlossen werden soll – herausgelöst worden sei, so Reinholz. „Es war von Anfang an unsere Intention, einen Gesetzesentwurf für ein mögliches Wasserentnahmeentgelt nicht unter dem Zeitdruck des Haushaltbegleitgesetzes zu verhandeln", sagte der Minister.

Inwieweit in den nächsten Monaten ein modifizierter Gesetzentwurf für ein Entgelt auf die Entnahme von Wasser auf den Weg gebracht wird, ist derzeit noch offen. Für ein solches Entgelt spricht die Tatsache, dass seitens der EU, des Rechnungshofes und der sog. Geberländer im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Druck auf die Thüringer Landesregierung ausgeübt wird, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. „Ein solches Entgelt darf jedoch nicht zu sozialen Verwerfungen oder zu Wettbewerbsnachteilen Thüringer Unternehmen führen", sagte der Umweltminister. Reinholz plädiert zudem dafür, die Frage eines Wasserentnahmeentgeltes bundesweit einheitlich zu regeln. Dafür werde er sich auch auf der Umweltministerkonferenz einsetzen.


Hintergrund:

Derzeit wird in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens, Rheinland-Pfalz, Bayerns und Thüringens bereits ein Wasserentnahmeentgelt erhoben. Rheinland-Pfalz wird den Wassercent zum 1. Januar 2013 einführen. Die Entgelte schwanken dabei von 1,5 Cent bis zu 31 Cent je Kubikmeter. Der durchschnittliche Wasserverbrach liegt in Thüringen bei rund 33 Kubikmeter je Einwohner und Jahr. (tmlfun)
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