01.10.2015 | 17:15:00 | ID: 21139 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Vorrang für Weiterverwertung von Gartenabfällen: Ab 2016 gibt es keine Brenntage mehr

Erfurt (agrar-PR) - Ministerium macht Weg frei für Novelle der Pflanzenabfallverordnung

Ab dem 01.01.2016 gibt es in Thüringen keine sogenannten Brenntage für Gartenabfälle mehr. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sind alle Thüringer Kommunen bereits seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten. Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.B. durch Kompostierung verwertet werden, müssen durch die Kommunen verwertet werden. Ein Verbrennen von Abfällen - dies gilt für Gartenabfälle wie für alle anderen Abfälle auch - lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes nur in Abfallverbrennungsanlagen zu.

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen in Thüringen ist ein Beitrag zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in diesem Bereich. Bioabfälle können entweder in Kompostierungsanlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. Holzige Pflanzenabfälle können auch in Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung verwendet werden. „Damit werden Grünschnitt, Holzabfälle und Zweige zu einer wertvollen Ressource, die wir sowohl stofflich als auch energetisch nutzen können“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. „So wird das Klima geschont und der Nachbar nicht mit Qualm belästigt.“ „Pflanzenabfälle sind kein Müll. Sie sollen und können weiter verwertet werden“, so die Ministerin.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen ist weiterhin möglich, sofern dies nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und von den kommunalen Ordnungsbehörden erlaubt ist.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat für Fragestellungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ein Merkblatt erstellt, das auch im Internet unter

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/abfall/entsorgung/pflanzlich/index.aspx

eingestellt ist.

 

Hintergrund:

Bis zum Ende des Jahres 2015 hat die Thüringer Pflanzenabfallverordnung eine sogenannte Allgemeinverfügung der Kommunen zugelassen. Damit konnten Kreise und kreisfreie Städte für bestimmte Zeiträume unter bestimmten Auflagen das Verbrennen von Gartenabfällen als Ausnahme in ihrer Kommune erlauben. Viele Kreise haben bisher jedoch die Ausnahme zur Regel gemacht und das Verbrennen ohne weitere Prüfung im Frühjahr und im Herbst zugelassen. Die Thüringer Städte Eisenach (Innenbereich), Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Ilmkreis haben das Verbrennen von Pflanzenabfällen schon bisher nicht erlaubt.

Das Verbrennen kann als Ausnahme im Einzelfall unter streng definierten Voraussetzungen derzeit durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden, wenn dem Bürger eine Überlassung an den Landkreis tatsächlich nicht möglich ist kann. Beabsichtigt ist zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit der Regelung (kurze Wege, schnelle Entscheidung) eine Zuständigkeitsübertragung der Einzelfallentscheidung vom Thüringer Landesverwaltungsamt auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Übertragung der Zuständigkeit  bedarf aber einer Gesetzesänderung, diese kann noch im ersten Halbjahr 2016 kommen. (tmeun)

Pressekontakt
Herr Andreas Maruschke
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