12.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4767 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Transparenz beim Transport von Wirtschaftsdünger: Uhlenberg bringt Verordnung in den Bundesrat ein

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat sich im Bundesrat für mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten von Wirtschaftsdünger stark gemacht. In der heutigen Sitzung brachte er eine Verordnung zu Dokumentations- und Nachweispflichten bei der Verbringung von Wirtschaftsdünger auf den Weg. "Wir brauchen diese Transparenz, um zu kontrollieren, dass sämtliche Wirtschaftsdünger auch ordnungsgemäß verwertet werden", sagte Uhlenberg und fügte hinzu: "Die Verordnung hilft, die Umwelt zu schützen und trägt der Entwicklung zu mehr Arbeitsteilung der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung."

Gülle und Stallmist sind wertvolle Dünger, die im landwirtschaftlichen Betriebskreislauf teure und mit hohem Energieaufwand hergestellte mineralische Düngemittel ersetzen können. Zunehmend fallen sie bei Tierhaltungsbetrieben oder großen Biogasanlagen an, die nicht über genügend landwirtschaftliche Fläche verfügen, um die Gärreste oder Gülle ordnungsgemäß nach guter fachlicher Düngepraxis zu verwerten. In steigendem Umfang werden daher Wirtschaftsdünger zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben gebracht. Bisher gibt es für die Betriebe keine Verpflichtung, den Verbleib der Düngemittel bis zur konkreten Verwertungsfläche zu dokumentieren. Eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung ist daher kaum möglich. Betriebe, die selber keine Düngung durchführen, unterliegen bisher nicht dem Düngerecht und können daher nicht kontrolliert werden.

Die Verordnung, die der nordrhein-westfälische Umweltminister Uhlenberg in den Bundesrat eingebracht hat, schließt diese Regelungslücke und ermöglicht den Behörden, die Abgabe, den Transport und die Verwertung bei den aufnehmenden Betrieben besser zu kontrollieren. Für die betroffenen Betriebe ist die Verordnung mit keinem wesentlichen Mehraufwand verbunden, da die geforderten Aufzeichnungen in der Regel schon durch die notwendigen Geschäftsunterlagen abgedeckt sind. Mit der vorgesehenen Bagatellgrenze sind die Anforderungen auf Betriebe mit relevanten Mengen begrenzt.

Umweltminister Uhlenberg erhält breite Unterstützung für seine Bundesratsinitiative: Beide Landwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen fordern dringend die Umsetzung des Verordnungsentwurfs.
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