05.03.2013 | 23:30:00 | ID: 14641 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Aflatoxin B1 in Futtermais: Amtliche Prüfung ist abgeschlossen

Hannover (agrar-PR) -

Für Lebensmittel und Tiere bestehen keine Gesundheitsgefahren in Folge der Verfütterung des vermutlich mit Aflatoxin belasteten Futtermittels. Alle betroffenen Landwirtschaftlichen Betriebe können wieder ungehindert Fleisch und Milch liefern.

In diesem Zusammenhang macht das Verbraucherschutzministerium darauf aufmerksam, dass sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme der vorläufigen Risikoeinschätzung des LAVES angeschlossen hat, dass „selbst bei hohen Gehalten an Aflatoxinen in den Futterrationen, die Höchstgehalte von 2 ng Aflatoxin je kg für Eier, Muskelfleisch, Leber und Nieren nicht überschritten werden".

Damit kann auch das vorsorglich von den Behörden in Niedersachsen angeordnete Vermarktungsverbot für Leber und Nieren von mit möglicherweise kontaminierten Futtermitteln gefütterten Schlachttieren aufgehoben werden.

Dazu sagt Verbraucherschutzminister Christian Meyer:
„Das sind gute Nachrichten für die niedersächsischen Landwirte. Unabhängig von der aktuellen Entwarnung werden wir aber die vom BfR vorgeschlagene stichprobenartige und verdachtsorientierte Untersuchung von Lebern und Nieren im LAVES fortsetzen. Im Sinne eines konsequenten Verbraucherschutz können wir mit den Ergebnissen vorsorgliche Erkenntnisse für zukünftige Kontaminationsfälle gewinnen."

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