06.05.2014 | 18:40:00 | ID: 17681 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Keine Antibiotikarückstände im Lebensmittelhandel, keine TBC bei Rindern

Schwerin (agrar-PR) -

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans werden regelmäßig tierische Lebensmittel auf den verschiedenen Stufen der Urproduktion auf das Vorhandensein von Antibiotikarückständen untersucht. „Erfreulicherweise können wir festhalten, dass bei knapp 4.400 in Mecklenburg-Vorpommern untersuchten Tierkörpern kein Produkt mit Antibiotikarückständen auf den Markt gekommen ist“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Insgesamt wurden 2013 auf den Schlachthöfen des Landes 1889 Rinder, 2250 Schweine, 23 Schafe, 2 Pferde und 182 Geflügelschlachtkörper auf Antibiotika untersucht. Weder im Geflügelfleisch, noch bei den Schweinen, Schafen oder Pferden konnten entsprechende Rückstände nachgewiesen werden. Lediglich bei drei der knapp 1.900 Rinderproben wurden Antibiotika oberhalb der zulässigen Höchstmenge festgestellt. Dabei handelt es sich um Tiere, die krankheitsbedingt behandelt und bei denen die Wartezeit ab Verabreichung des Medikaments bis zur Schlachtung nicht eingehalten wurde. Normalerweise muss – in Abhängigkeit vom jeweiligen Wirkstoff - eine Wartezeit von bis zu mehreren Wochen eingehalten werden, bevor das Tier geschlachtet wird. An diese Vorgabe haben sich die Tierhalter in diesen drei Fällen nicht gehalten. Das Fleisch gelangte daraufhin nicht in Verkehr und die Halter wurden verwaltungsrechtlich belangt.

Die Untersuchungen werden auch 2014 auf gleichem Niveau weitergeführt. Bislang wurden wieder bei drei Rindern Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Auf antibiotisch wirksame Stoffe wurden zudem 150 Proben von Rohmilch, Eiern, Honig und Fisch aus Aquakultur untersucht. Auch hier bestätigt sich das gute Ergebnis des Monitorings: In keinem der Produkte wurden Spuren von Antibiotika nachgewiesen. „In der Gesamtschau ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass immer verantwortungsvoller mit Medikamenten umgegangen wird“, so der Minister.

Auch auf einem weiteren Gebiet gibt es erfreuliche Nachrichten. Nach § 2a der Tuberkulose-Verordnung war bis zum 30.04.2014 deutschlandweit ein Monitoring an über 24 Monate alten weiblichen Rindern durchzuführen, um einen Überblick über die Tuberkulosesituation in Deutschland zu erhalten. Im Rahmen dieses Monitoring waren nach einem vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erstellten Stichprobenschlüssel in M-V 3.335 über 24 Monate alte weibliche Rinder zu untersuchen. In das Monitoring wurden über M-V verteilt insgesamt 67 Milch- und Mutterkuhbetriebe einbezogen und in diesen Betrieben 3.414 Tiere getestet. Keine der Untersuchungen verlief mit zweifelhaftem oder positivem Ergebnis. „Dies zeigt, dass die Lebensmittel und Haltungsbedingungen in M-V gut sind. Natürlich dürfen wir uns bei dem Erreichten nicht ausruhen. Daher darf beim Umgang mit Nutztieren oder tierischen Produkten nicht nachgelassen werden. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufrecht erhalten bleiben“, hob Dr. Backhaus hervor. (regierung-mv)

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