21.12.2023 | 09:34:00 | ID: 38460 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutz: Mehr Transparenz in den AGB von PayPal

Dessau-Roßlau (agrar-PR) - Teile der AGB waren für Verbraucher unverständlich formuliert
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verbraucherfreundliche Anpassung der Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal bewirkt. Teile der AGB sind bislang intransparent und für die Verbraucher nicht verständlich. UBA-Präsident Dirk Messner sagte: „Europäisches Verbraucherschutzrecht hat für alle Verbraucher in der EU alltägliche Bedeutung. Auch Weltkonzerne wie PayPal können sich dem nicht entziehen. Das CPC-Netzwerk hat mit seiner engagierten Arbeit einen großen Erfolg für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger erzielt.“

Eine im vergangenen Jahr zu PayPal veröffentlichte Warnmeldung innerhalb des europäischen Behördennetzwerks CPC hatte Verstöße gegen die EU-Klausel-Richtlinie in mehreren Mitgliedstaaten bestätigt. Im Rahmen einer koordinierten Aktion nahm das ⁠ UBA ⁠ für das CPC-Netzwerk Kontakt zu PayPal auf. Dadurch sollte eine Überarbeitung der Nutzungsvereinbarung des Unternehmens erzielt werden.

Infolge des Einschreitens des CPC-Netzwerks hat PayPal nun zugesagt, die europaweit verwendeten Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass alle Verbraucher sie besser verstehen können. Insbesondere muss der Bezahldienst künftig auf Klauseln verzichten, die den Verbrauchern eine Auslegung komplizierter Rechtsbegriffe wie etwa „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“ zumuten.

Die Änderungen in PayPals Nutzungsvereinbarung treten nach Unternehmensangaben am 28. Mai 2024 in Kraft. Auch wenn die ausgehandelten Verbesserungen umgesetzt werden, bedeutet das keinen Freibrief für das Unternehmen. Betroffene und Verbände können die Geschäftsbedingungen weiterhin gerichtlich überprüfen lassen.

Weitere Informationen
Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Verbraucherinteressen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche von einzelnen Verbrauchern durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und behoben werden.

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