20.03.2024 | 14:23:00 | ID: 39050 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

„Aus Alt mach Neu“ – Neue Antragsrunde für Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen (REVIT) im ländlichen Raum

Erfurt (agrar-PR) - Bis zum 02.04.2024 und zum 31.05.2024 können noch Anträge für Fördervorhaben zur „Revitalisierung von Brachflächen (REVIT)“ im ländlichen Raum beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt werden. „Die REVIT-Förderung hat sich bewährt, um Brachen und Leerstand wiederzubeleben. Vermeintliche Lost Places im ländlichen Raum werden so aufgewertet und neu entwickelt. Wir aktivieren so brachliegende Grundstücke, beseitigen verfallene Gebäude, verhindern andernorts neuen Flächenverbrauch und verhelfen vormaligen Schandflecken zu neuer Blüte“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

Antragsberechtigt sind neben Gemeinden und Gemeindeverbänden, auch natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ministerin Karawanskij betont die Ausrichtung auf den ländlichen Raum: „REVIT ist ein Förderangebot, um unsere ländlichen Gemeinden in ihrer weiteren, nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Aus Alt mach Neu lautet die Devise.“

So wurde in Neustadt an der Orla eine alte Hofbrache wieder nutzbar gemacht. Nach dem Abriss eines verfallenen Gebäudes ist ein Wohn-, Lager- und Bürohaus entstanden. Das Projekt wurde mit etwa 300.000 Euro über REVIT gefördert. In Rosenthal am Rennsteig wurde mit 90.000 Euro Fördermitteln ein ehemaliges Kasernengelände bereinigt und anschließend ein Outdoor-Sportpark errichtet, der nun dem Schul- und Freizeitsport dient. „Diese Beispiele zeigen die Wirkmacht der REVIT-Förderung, die vormals toten Flächen im Ort neues Leben schenkt. Davon profitiert die ganze Ortsgemeinschaft“, so die Ministerin.

Die Maßnahme REVIT ist Teil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ (FR ILE/REVIT), die mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert wird. Insgesamt stehen über 2,3 Mio. Euro für REVIT-Maßnahmen zur Verfügung.

Zuwendungsfähig sind die anerkannten Ausgaben für fachliche Konzepte, vorbereitende Untersuchungen, die Honorare für Architekten und Ingenieure. Gefördert werden auch der Grunderwerb, der Abriss bzw. Teilabriss von Gebäuden sowie die Beräumung brachliegender Flächen und deren Folgenutzung. Zuschüsse können in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Der Grunderwerb wird mit bis zu 10 % gefördert, wenn damit die weitere Revitalisierung der Fläche verbunden ist.
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