03.04.2017 | 08:00:00 | ID: 23877 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarpolitik muss Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung vereinen

Schwerin (agrar-PR) -

Über 40 Tagesordnungspunkte, zwei intensive Verhandlungstage und im Mittelpunkt stand zunächst auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns das aktuelle Geflügelseuchengeschehen. „Wir haben die Geflügelpest noch nicht ganz überstanden, die Lage entspannt sich jedoch zum Glück langsam. Allerdings werden wir uns darauf einstellen müssen, dass solche Seuchenereignisse zukünftig häufiger auftreten und auch länger andauern. Besonders wichtig ist es daher, dass Bund und Länder unter Einbeziehung der Wirtschaftsbeteiligten und der Wissenschaft zu einer abgestimmten Vorgehensweise im Seuchenfall finden.“, bekräftigte der Minister Dr. Backhaus.

„Zudem werden wir nicht umhinkommen, die Mindestanforderungen an die Produktionssysteme der Freilandhaltung zu überdenken. Dazu müssen die EU-Vermarktungsnormen angepasst werden. Auch sollte der Zugang zum Freien nicht der einzige Unterschied zur Bodenhaltung sein. Nur so wird es uns in Zeiten einer Aufstallung aufgrund der Geflügelpest gelingen, die längerfristige Vermarktung als Freilandeier gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu rechtfertigen.“, unterstrich der Minister eine zentrale Forderung Mecklenburg-Vorpommerns.

Des Weiteren veranlasste die nach wie vor angespannte Lage am Milchmarkt die Agrarminister zu einer erneuten Befassung mit diesem Thema. „Die jüngste Preiserholung ist erfreulich, aber noch kein Grund zum Aufatmen.“, so der Minister. „Die eingetretene Produktionszurückhaltung vieler Milchviehhalter insbesondere in den neuen Bundesländern hat sicher dazu beigetragen. Es ist jedoch immer noch nicht erkennbar, dass sich die Wirtschaftsbeteiligten ernsthaft auf volatile Märkte, Preise und Einkommen einstellen. Auch das Kartellamt weist in seinem am 13.03.2017 veröffentlichten Sachstandbericht auf deutliche Defizite bei den derzeitigen Lieferbeziehungen hin. „Damit sehe ich unsere Forderung an die Branche nach einer gleichberechtigten Ausgestaltung der Lieferbeziehungen bestätigt. Das bedeutet verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeiten. Offensichtlich tun sich die Verhandlungspartner schwer damit, die vielfach aufgeführten Lösungsansätze konsequent anzugehen. Deshalb drängen wir weiterhin auf eine Änderung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung, der die Lieferbedingungen regelt.“, konstatierte Dr. Backhaus.

Die Haltung von Sauen in Kastenständen beschäftigte als drittes brennendes Thema der Tierhaltung die AMK. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren einigten sich darauf, als Konsequenz aus dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt unverzüglich eine wirtschaftlich tragfähige und gleichzeitig tiergerechte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) auf den Weg zu bringen und damit die Haltungsbedingungen von Sauen deutlich zu verbessern. „Neben der Umsetzung des rechtskräftigen Urteils ist es uns besonders wichtig, dass wir endlich wieder zu einer langfristigen Planungssicherheit für die Betriebe kommen.“, erklärte der Minister die Intention des Beschlusses.

Zu den wichtigen agrarpolitischen Themen der AMK zählte ohne Zweifel auch die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). An dem vom Bund vorgelegten Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entbrannte auf der Konferenz eine kontroverse Debatte. „Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge sind aus meiner Sicht eine solide Grundlage für die in Fahrt kommenden Verhandlungen auf EU-Ebene zur zukünftigen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik. Damit ist noch nichts in Stein gemeißelt, das ist vielmehr ein fließender Prozess. Ich sehe daher keinen Grund, von den dort geeinigten Positionen abzuweichen.“, begründete der Minister seine ablehnende Haltung zu den vielfältigen Änderungsvorschlägen insbesondere der grüngeführten Agrarressorts.

„Wir stehen auch weiterhin für eine gemeinsame europäische Agrarpolitik ein. Aber wir drängen darauf, dass bei den Verhandlungen die Aspekte der Ökonomie, Ökologie und der sozialen Verantwortung für die ländlichen Räume stärker miteinander verknüpft werden. Im Vordergrund müssen dabei die nachhaltige Produktion und Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft stehen – egal ob konventionelle oder ökologische Landbewirtschaftung. Davon wird maßgeblich die Zukunft der ländlichen Räume abhängen. Das verstehen wir unter dem Begriff „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Dazu müssen wir in der zukünftigen Agrarpolitik neue Wege einschlagen und wir brauchen vor allem einen massiven Bürokratieabbau.“, so der Minister. Weitere Einzelheiten können dem Bericht der Arbeitsgruppe entnommen werden, der als Anlage zum Protokoll auf der Internetseite der Agrarministerkonferenz veröffentlicht wird.

Auch die EU-Ökoverordnung war erneut Thema der AMK. „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch in der nunmehr dritten Ratspräsidentschaft in Folge keine erkennbare Bewegung in den Revisionsprozess gekommen ist. Damit muss man die Trilogverhandlungen zur Revision der EU-Ökoverordnung als gescheitert ansehen. Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass Deutschland nicht einfach vom Verhandlungstisch aufsteht. Wir erwarten jedoch vom Bund, dass er die Position der deutschen Länder klar transportiert und für eine Änderung auf Basis der bestehenden EU-Ökoverordnung eintritt.“, bekräftigte der Minister die kritische Haltung der Länder.

Nicht zuletzt befasste sich die AMK auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns mit den Folgen des Brexit auf die Hochsee- und Kutterfischerei. Die deutsche Hochseefischerei erwirtschaftet in den Gewässern Großbritanniens zwei Drittel ihrer Jahresgesamtanlandungen und -erlöse. Mit 53.000 Tonnen Nordseehering werden jährlich mehr als 80 Prozent der Gesamtfänge beim Hering aus britischen Gewässern erzielt.

„Es steht zu befürchten, dass durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union für unsere heimische Fischerei traditionelle Fangmöglichkeiten in britischen Gewässern verloren gehen. Das hätte gravierende Folgen für die gesamte Küstenregion. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wären rund 1.000 Arbeitsplätze in der Hochseefischerei, der Kutter- und Küstenfischerei sowie im verarbeitenden Gewerbe und im Tourismusbereich betroffen. Auch das 2005 in Betrieb genommene Fischbearbeitungszentrum Sassnitz/Mukran mit rund 230 Beschäftigten ließe sich nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Wir müssen uns daher bei den Austrittsverhandlungen dafür einsetzen, dass die Zugangsrechte der deutschen Fischerei zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs nicht eingeschränkt werden und deutsche Fischfangquoten langfristig erhalten bleiben.“, betonte Dr. Backhaus. (regierung-mv)

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