Ilshofen (agrar-PR) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Beschwerde des Bundesverbandes Deutscher
Milchviehhalter (BDM) gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurückgewiesen.
Damit ist ein Aufruf zum Milchstreik als klarer Verstoss mit zukünftig erheblichen Bußgeldfolgen zu werten
"Kostendeckende Preise dürfen nicht durch Boykott und Kartellabsprachen
erzwungen werden“, hieß es in der Begründung. Ziel des Boykotts sei
gewesen, den Wettbewerb beim Absatz von Rohmilch „komplett
auszuschalten“, hieß es weiter. Preise bildeten sich aber im Wettbewerb
nach Angebot und Nachfrage. „Wenn keine kostendeckenden Preise
herauskommen, ist das von den Anbietern hinzunehmen.“
Der seinerzeit
vom Verband geforderte Preis von 43 Cent pro Liter Rohmilch sei zudem
nicht für jeden Bauern erforderlich gewesen. Etliche Bauern hätten auch
vor einem Jahr kostendeckend produzieren können. Viele Milchbauern etwa
im Osten Deutschlands seien auch mit 35 bis 38 Cent pro Liter
ausgekommen.
Das Gericht ließ keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Im
Kampf um höhere Preise dürfen Milcherzeuger damit nicht zum
flächendeckenden Lieferstopp an die Molkereien aufrufen. Andernfalls
drohen ihnen Bußgelder.