28.05.2014 | 14:50:00 | ID: 17838 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ausgleichszulage für Thüringer Agrarbetriebe in benachteiligten Gebiete ab 2015 neu geregelt

Erfurt (agrar-PR) - Für die Ausgleichszulage für die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten gelten in Thüringen ab 2015 neue Regeln.
Ein entsprechendes Konzept stellte das Thüringer Agrarministerium am Mittwoch in Erfurt den Landwirtschafts- und Umweltverbänden vor. Danach soll die tiergebundene Grünlandwirtschaft besonders unterstützt werden.

Grundidee des neuen Förderkonzepts ist folgende: Je höher der Grünlandanteil im Betrieb und je schlechter die natürlichen Anbaubedingungen, desto höher ist der Ausgleichsbetrag pro Hektar, den die Bewirtschafter erhalten. Ab einer Betriebsfläche von 300 Hektar werden die Zahlungen prozentual gekürzt. Insgesamt sollen in Thüringen pro Jahr für die Ausgleichszulage rund 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Das Konzept gründet auf dem erklärten Ziel der Landesregierung, in Thüringen flächendeckend die Landwirtschaft zu erhalten – auch auf weniger günstigen Standorten. Gerade auf Grünland besteht die Gefahr, dass Landwirte die Flächennutzung aufgeben, wenn sie nicht rentabel ist. Die Bewirtschaftung sichert jedoch Arbeitsplätze in der Region, dient der Erhaltung der Kulturlandschaften und trägt wesentlich zum Natur- und Umweltschutz bei.

Die Berufs- und Umweltverbände unterstützen mehrheitlich das vorgestellte Konzept. In den nächsten Tagen können die Verbände noch Hinweise und Verbesserungsvorschläge einreichen. Danach wird das neu ausgestaltete Programm der EU-Kommission als Teil der „Förderinitiative ländliche Entwicklung“ zur Genehmigung vorgelegt.

Hintergrund

Auch in Thüringen existieren Gebiete, in denen aufgrund von Klima und Lage nur geringe Ernteerträge erzielt werden können. In Thüringen sind rund 45 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als benachteiligte Gebiete eingestuft – vor allem in Mittelgebirgslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil. Den Landwirtschaftsbetrieben in benachteiligten Gebieten wird ein Ausgleich aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes gezahlt. 2013 waren das in Thüringen insgesamt 18,2 Millionen Euro. Weitere Förderinstrumente aus dem Agrar-Umweltbereich und dem Naturschutz verfolgen ähnliche Ziele und ergänzen somit die Ausgleichszulage. (Pd)
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