07.07.2023 | 20:25:00 | ID: 36845 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: „Tierhaltungskennzeichnung des Bundes ermöglicht keine echte Transformation“

Schwerin (agrar-PR) - Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus übte heute im Bundesrat deutliche Kritik an dem Gesetzesentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung. „Der vorliegende Gesetzesentwurf ist nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Er setzt nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl“, sagte er am Vormittag in seiner Rede im Bundesrat. Der Gesetzesentwurf wurde im Anschluss per Abstimmung beschlossen, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung jedoch gekippt. Minister Backhaus wertete dies als Signal, dass der Bund die Bedenken der Länder ernstnehmen und gemeinsam mit ihnen zügig Lösungen finden muss.

Minister Backhaus betonte in seiner Rede: „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Seit nunmehr 20 Jahren fordere ich deshalb ein staatlich verbindliches anerkanntes Tierwohllabel. Der zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf wird unseren Ansprüchen jedoch nicht gerecht. Aus folgenden Gründen: Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren. Die Bundesregierung muss die staatliche Tierhaltungskennzeichnung zügig auf die weiteren Tierarten sowie Gastronomie und verarbeitete Fleischprodukte erweitern und außerdem dafür Sorge tragen, dass deutsche Nutztierhalter im europäischen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.

Aus meiner Sicht sind die „Haltungsform"-Kennzeichnung des Handels und die staatliche Tierhaltungskennzeichnung mit ihren fünf Haltungsformen Stall", „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, “Auslauf/Weide“ und „Bio“ zwar gute Ansätze für mehr Transparenz im Fleischangebot, aber mitunter irreführend, da sie nicht garantieren, dass es den Tieren wirklich gut gegangen ist. Denn mehr Platz und Beschäftigungsmaterial im Stall bedeuten nicht automatisch mehr Tierwohl. Das bringt mich zu einer Grundforderung: Wenn wir wirklich eine artgerechte Tierhaltung erreichen wollen, dann müssen wir ans Tierschutzrecht ran und die Anforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechend anpassen. Diese Standards werden höher liegen als in den EU-Nachbarländern üblich. Damit es auch in Zukunft noch Schweine aus Deutschland im Lebensmitteileinzelhandel gibt, muss der Handel den Landwirten Preise zahlen, die es ermöglichen, diese erhöhten Standards auch finanziell zu schultern.

Ebenso fehlt noch immer eine solide Finanzierungsstrategie für die notwendigen Investitionen und den laufenden Mehraufwand der Landwirte zum Umbau der Tierhaltungsanlagen. Auch Fragen zum Bau- und Emissionsschutzrecht sind nach wie vor nicht hinreichend geklärt.

Dass die Schweinehaltung massiv einbricht hängt auch mit dieser nicht enden wollenden Diskussion zusammen. Deutschland verliert damit einen wichtigen Teil der Volkswirtschaft und der Versorgungssicherheit. Das scheint der Bundeslandwirtschaftsminister sehenden Auges in Kauf zu nehmen!“
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