27.11.2013 | 21:05:00 | ID: 16525 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Baden-württembergische Tierschutz-Initiative im Bundesrat

Stuttgart (agrar-PR) - Landesregierung setzt sich für mehr Transparenz bei Versuchstierzucht ein
\"Niemand kann zur Zeit beziffern, wie viele Versuchstiere in Deutschland gezüchtet, aber trotzdem nie in einem Experiment oder für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Die Pflichtstatistik weist bislang nur die Tiere aus, die für Experimente herangezogen oder zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

Ich freue mich deshalb sehr darüber, dass die baden-württembergische Landesregierung diesen mangelhaften Status quo mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat ändern und so mehr Transparenz bei der Versuchstierzucht erreichen will, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (27. November) in Stuttgart.

Die Zahl der Tiere, die lediglich zur Aufrechterhaltung der Zuchtlinien oder auf Vorrat gezüchtet und schließlich ohne weitere Verwendung getötet werden, muss nach den Erfahrungen der Landestierschutzbeauftragten leider als hoch eingeschätzt werden.

„Moderne Technologien und vorausschauende Versuchsplanung würden wahrscheinlich enorme Einsparungen an Tieren zulassen“, sagte die Landesbeauftragte im Vorfeld der Abstimmung über den Antrag aus Baden-Württemberg im Bundesrat am Freitag dieser Woche.

Mit dem baden-württembergischen Antrag im Bundesrat soll die Bunderegierung außerdem dazu aufgefordert werden, alle nicht zu einem Versuch gehörenden, züchterisch bedingten Eingriffe an Versuchstieren ebenfalls zählen zu lassen. So würde künftig auch das Kappen von Schwanzspitzen bei Mäusen erfasst werden. Durch diesen und ähnliche Eingriffe wird Untersuchungsmaterial für die genetische Charakterisierung (Genotypisierung) der Tiere gewonnen.

„Solche Eingriffe werden in Versuchstierzuchten unabhängig vom eigentlichen Tierversuch regelmäßig durchgeführt, müssen aber bisher nicht statistisch erfasst werden. Mehr Transparenz und Überblick in diesem Bereich würde wahrscheinlich dazu beitragen, verstärkt Methoden zu entwickeln, die diese Eingriffe überflüssig machen“, sagte Jäger.

„Der gesetzliche Auftrag der sogenannten „3R“ (reduction, replacement, refinement) im Zusammenhang mit Tierversuchen - also das Gebot, sich stets um eine Verminderung der Belastungen und Tierzahlen, einen Ersatz durch Alternativen und die Verbesserung der Methoden zu bemühen - muss sich künftig auch auf diejenigen Bereiche beziehen, die nicht das Tierexperiment selbst betreffen, aber trotzdem für das Wohlergehen von Versuchsstieren von Bedeutung sind“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz abschließend. (MLR-BW)
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