04.11.2013 | 21:30:00 | ID: 16366 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bund und Länder einigen sich auf Umsetzung der Agrarreform

Kiel/München (agrar-PR) - Schleswig-Holstein bekommt mehr Geld für nachhaltigere Landwirtschaft und Förderung des ländlichen Raums

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck hat die Einigung von Bund und Ländern zur Umsetzung der EU-Agrarreform begrüßt. „Die harten Verhandlungen haben sich gelohnt. Schleswig -Holstein wird in der kommenden Förderperiode bis 2020 etwa 430 Millionen Euro zur Förderung des ländlichen Raums erhalten“, sagte Habeck heute (4. November 2013) im Anschluss an die Sonder-Agrarministerkonferenz in München. Durch die erfolgreichen Verhandlungen fließen nun nach ersten Berechnungen etwa 150 Millionen Euro mehr nach Schleswig-Holstein als die Bundesregierung ursprünglich vorgeschlagen hatte.

 

„Mit der heutigen Agrarministerkonferenz ist der nationale Einstieg in eine andere Förderpolitik für die Landwirtschaft gelungen. Wir werden die zusätzlichen Mittel vor allem für eine ressourcenschonende, fortschrittliche Landwirtschaft einsetzen, die mehr für Tierwohl, Naturschutz und Nachhaltigkeit tut“, betonte Habeck. Als Beispiele nannte er Förderprogramme für Vertragsnaturschutz, Ökologischen Landbau, tiergerechte Stallbauten, handwerkliche und regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen oder Gewässerschutzberatung.

 

Neben den Fördermitteln für den ländlichen Raum fließt der nach wie vor größte Teil der EU-Agrargelder als EU-Direktzahlungen an die Landwirte in Schleswig-Holstein  - bis 2020 etwa 2,1 Milliarden Euro, die indirekt die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum stärken. Erstmals werden mit den Zahlungen über das Greening Umweltauflagen verbindlich. „Damit ist ein erster Schritt hin zu einer Förderpolitik gemacht, die öffentliches Zahlungen auch an öffentliches Geld koppelt. Aber das kann erst ein Anfang sein“, sagte Habeck.

 

Die EU fördert die Landwirtschaft über zwei große Töpfe: Aus der sogenannten ersten Säule wird die Betriebsprämie an die Landwirte gezahlt. Über die sogenannte zweite Säule fördert die EU den ländlichen Raum und die Landwirtschaft zielgerichtet anhand bestimmter Kriterien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz sowie für eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Räume.

 

Die neue Förderperiode gilt von 2014 bis 2020. Die Direktzahlungen der ersten Säule sinken gegenüber heute im Jahresdurchschnitt merklich. Der Grund dafür ist, dass Deutschland, nach der Einigung in Brüssel 4,4 Prozent weniger an Mitteln bekommt und zudem die Prämien für die Bauern schrittweise bundesweit einander angeglichen werden. Schleswig-Holstein hatte bisher im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Direktzahlungen von der EU bekommen. Dadurch werden die Landwirte in Schleswig-Holstein am Ende der Förderperiode weitere 4,2% Einbußen gegenüber der vorherigen Förderperiode haben. „Die Angleichung ist verfassungsrechtlich zwingend und ist auch von der Landwirtschaft akzeptiert worden. Das belastet die schleswig-holsteinischen Landwirte zusätzlich zur allgemeinen Kürzung der Direktzahlungen. Da die Kürzungen schrittweise über die nächsten sieben Jahre erfolgen, können sich die Betriebe darauf vorbereiten“, sagte Staatssekretär Ulf Kämpfer.

 

Wie sehen die neuen Direktzahlungen aus?

Bislang bekamen die Landwirte in Schleswig-Holstein eine einheitliche Prämie von etwa 325 Euro je Hektar pro Jahr ausgezahlt. Zukünftig setzt sich die Hektarprämie aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben einer Basisprämie wird es eine sogenannte Greeningprämie geben, die 30 Prozent der Direktzahlungen ausmacht. Zusätzlich haben sich die Agrarminister in München auf verschiedene Zuschläge geeinigt. So ist ein gestaffelter Zuschlag für die ersten 46 Hektare eines Betriebes als Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe vorgesehen. Davon profitieren etwa Dreiviertel der 15 000 Betriebe in Schleswig-Holstein. Jüngere Landwirte (unter 40 Jahren) bekommen zusätzlich einen Zuschlag von 50 Euro für die ersten 90 Hektare.

 

Was bedeutet eine Umschichtung der ersten in die zweite Säule?

In München wurde eine Umschichtung der Mittel der 1. Säule in die 2. Säule, also die Mittel für den ländlichen Raum, in Höhe von 4,5 Prozent beschlossen. Dies sind jährlich ungefähr 14 Millionen Euro. Auch damit kann das Land gezielt Landwirte fördern, die beispielsweise in Tierwohl investieren. Diese Förderung muss nicht vom Land kofinanziert werden. „Das ist weniger, als viele Länder eigentlich wollten, aber die Agrarministerkonferenz entscheidet einstimmig und wir haben mit diesem Schritt erstmals einen Systemwechsel eingeleitet“, sagte Habeck.

 

Was bedeutet Greening?

Mit dem Greening werden die Prämienzahlungen  erstmals teilweise an verpflichtende Umweltauflagen gebunden  – nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung. So müssen Landwirte, die die vollen Prämien erhalten wollen, 5 Prozent ökologische Vorrangflächen nachweisen (zum Beispiel Knicks). Darüber hinaus ist neben dem Erhalt des Grünlandes auch eine Anbaudiversifizierung vorgeschrieben, die Betriebe müssen also je nach Größe mindestens zwei oder drei Kulturpflanzen anbauen. Diese Auflage richtet sich etwa gegen den einseitigen Maisanbau in einigen spezialisierten Betrieben.

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