03.09.2014 | 16:10:00 | ID: 18561 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Förderung für vielfältige Kulturen im Ackerbau wird verschoben– EU- zielt auf verschärfte Förderbedingungen

Kiel (agrar-PR) - Nach Niedersachsen muss auch Schleswig-Holstein für dieses Jahr die erstmals geplante Agrarumweltmaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ verschieben. Grund sind Hinweise der EU-Kommission, die verschärfte Förderbedingungen erwarten lassen.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) in Schleswig-Holstein 2014 bis 2020, das mit ELER- Mitteln der EU kofinanziert wird. Es liegt zurzeit der EU-Kommission zur Genehmigung vor. Zum Genehmigungsverfahren gehört neben den Förderprogrammen der Länder auch die Nationale Rahmenregelung.

Letztgenannte enthält die Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt werden.

Die EU-Kommission hatte kurzfristig kritische Anmerkungen zu dieser Rahmenregelung, insbesondere zu den „Vielfältigen Kulturen im Ackerbau“ vorgelegt. Diese Anmerkungen zielen vor allem mit Blick auf Umweltwirkungen auf eine Verschärfung der Förderbedingungen. Damit dürften sich auch die Antragsvoraussetzungen für die Landwirte ändern.

„Solange die Bedenken der EU-Kommission nicht ausgeräumt sind, ist es bedauerlicherweise nicht möglich, Bewilligungen zu erteilen“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hatte für die Agrarumweltmaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bereits in diesem Jahr das Antragsverfahren gestartet, um Landwirten schon früh die Prämie für diese Agrarumweltmaßnahme gewähren zu können, allerdings unter Vorbehalt der EU-Genehmigung. Wie bei allen, noch nicht bewilligten Förderanträgen, liegt das Risiko ausschließlich beim Antragsteller.

„Mir ist selbstverständlich bewusst, dass dies für die antragsstellenden Landwirte eine missliche Situation ist, hängt doch ein Teil ihrer Anbauplanung für die nächste Ernte von dieser Förderung ab“, sagte Staatssekretärin Schneider. Die Maßnahme werde nun nach Maßgabe der zu überarbeitenden Kriterien inhaltlich und finanziell auf neue Beine gestellt werden, um so den neuen Anforderungen der EU-Kommission zu entsprechen.

Nach Vorliegen sämtlicher rechtlicher Vorgaben würde für 2015 ein neues Antragsverfahren geprüft. Zuständig für die Nationale Rahmenregelung ist das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieses wird deshalb auch federführend die nunmehr anstehenden Verhandlungen mit der EU-Kommission führen.
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