Kiel (agrar-PR) -
Bescheide nur auf formellen Antrag In seinem Urteil vom 14. März hat der Europäische Gerichtshof die schrittweise Erhöhung der Modulation und damit die Kürzung der Direktzahlungen für rechtmäßig erklärt. In der Region Schleswig-Holstein/Hamburg haben die von den Landwirten gegen die Kürzung ihrer Direktzahlungen eingereichten Widersprüche keine Aussicht mehr auf Erfolg. Nach dem Urteil des obersten europäischen Gerichts sind weder die seit 2009 erhöhte Modulation noch die zusätzliche Kürzung für Beträge über 300.000 Euro zu beanstanden. Das Gericht sieht weder den Grundsatz des Vertrauensschutzes noch das Diskriminierungsverbot dadurch verletzt. Um die 9000 Widerspruchsverfahren zügig abzuschließen, werden die Widersprüche durch die Landwirtschaftsverwaltung (LLUR, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) als von Amts wegen erledigt behandelt, falls die Landwirte nicht ausdrücklich die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Diese unbürokratische Regelung erspart den Landwirten, die auf einen Bescheid verzichten wollen, die Rücknahme ihres Widerspruchs und zudem der Verwaltung die Versendung tausender Bescheide.