07.07.2023 | 12:55:00 | ID: 36838 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Zukunft der Tierhaltung

Wiesbaden (agrar-PR) - Ministerin Hinz begrüßt geplante Änderungen auf Bundesebene
„Lange wurde um eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland gerungen – jetzt geht es endlich voran!“ erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Im Bundesrat wurde heute das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung diskutiert. „Die in dem Gesetz vorgesehene verbindliche Haltungskennzeichnung führt nicht nur zu mehr Transparenz, sondern läutet auch den grundsätzlichen Umbau der Tierhaltung ein. Verbraucherinnen und Verbraucher möchten mehr Tierwohl und erhalten jetzt eine Orientierung beim Einkauf“, sagte Ministerin Hinz in ihrer Rede im Bundesrat. Das Gesetz soll zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch gelten. Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. Beispielsweise stehen Schweinen in der Kategorie „Stall und Platz“ mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen.

Landwirtschaftliche Betriebe brauchen Planungssicherheit

Einheitliche und verlässliche Standards zur Kennzeichnung sorgen bei landwirtschaftlichen Betrieben für Vergleichbarkeit und damit für faire Wettbewerbsbedingungen. „Von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft und des Handels vernehme ich daher durchaus Zuspruch zu dem Vorhaben einer staatlichen Kennzeichnung“, erklärte die hessische Ministerin. Sie begrüßte, dass der Bund die Betriebe durch eine Anschubfinanzierung beim tiergerechten Um- und Ausbau der Ställe unterstützen will. „Damit der Umbau in der Tierhaltung aber am Ende wirklich gelingt bedarf es dringend einer längerfristigen Finanzierungsstrategie. Darüber sind sich die Länder einig und erwarten Vorschläge vom Bund“, so Priska Hinz.

Die staatliche Kennzeichnung ist nur ein Baustein beim Umbau der Tierhaltung. Eine weitere Ergänzung, die Anpassung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung wurde von der CDU blockiert. Die hessische Landwirtschaftsministerin Hinz bedauerte: „Das erschwert die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe erheblich. Sie brauchen dringend klare Vorgaben für Tierhaltung und Stallumbau.“ Sie befürchtet eine zersplitterte Rechtsauslegung, so dass Tierhalterinnen und Tierhalter unterschiedliche Vorgaben von der jeweilig zuständigen Behörde einhalten müssen. Doppelstandards und Klagen gegen behördliche Entscheidungen wären dann die absehbare Folge.

Hintergrund:

Die Tierhaltungskennzeichnung ist staatlich und für Lebensmittel, die aus Deutschland stammen, verpflichtend. Sie schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz beim Einkauf an der Fleischtheke, im Supermarkt oder beim Online-Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar. Betriebe aus anderen Ländern, insbesondere EU-Mitgliedstaaten, können freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen.
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.