14.06.2011 | 13:00:00 | ID: 9802 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Länder stärken bäuerliche Biogasanlagen

München (agrar-PR) - Bayern hat im Agrarausschuss des Bundesrats wichtige Verbesserungen bei der Biogas-Förderung erreicht.
Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilte, folgten die Bundesländer mehreren bayerischen Anträgen, die alle dasselbe Ziel hatten: die bäuerlich geführten Biogasanlagen bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Vergleich zu Großanlagen besser zu stellen. So soll etwa die Grundvergütung bei Anlagen über 500 Kilowatt so abgesenkt werden, dass Kleinere nicht mehr benachteiligt werden.

Zudem sollen dem bayerischen Antrag entsprechend die von Kleinanlagen oft schwer einzuhaltenden Mindestvorgaben für die Wärmenutzung entschärft werden: Statt wie geplant 60 müssen nur mindestens 50 Prozent der anfallenden Wärme genutzt werden. Auch sollen die Betriebe nicht gänzlich von der Förderung ausgeschlossen werden, wenn sie diese Hürde nicht schaffen.

Darüber hinaus hat Bayern laut Brunner eine Neudefinition des Begriffs „Anlagen" erreicht und damit verhindert, dass Großanlagen fördertechnisch in mehrere kleine aufgeteilt werden können. „Eine solche Praxis hätte zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt", so der Minister. Nach seinen Worten kommen die jetzt geplanten Änderungen vor allem den bäuerlichen Betrieben im Freistaat zugute. Brunner hatte Bundesumweltminister Röttgen bereits vor Wochen Korrekturvorschläge zum EEG übersandt, die auf eine Besserstellung von Kleinanlagen abzielten.

Durchgesetzt hat sich der Freistaat im Agrarausschuss auch bei der Förderung von Biomasse-Heizkraftwerken: Entgegen den bisherigen Planungen soll bei der Vergütung nicht mehr zwischen den zwei Kategorien Derbholz und Restholz unterschieden werden. Eine solche Trennung hätte laut Brunner bei der Bereitstellung von Holz zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand geführt. Breite Zustimmung der Länder erntete der Minister auch für sein Anliegen, Landwirte und Waldbesitzer angemessen zu entschädigen, wenn sie im Zuge der Energiewende Grund und Boden für die zusätzlich erforderlichen Stromtrassen bereitstellen. (stmelf)
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