19.02.2014 | 23:15:00 | ID: 17120 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) in Polen

Schwerin (agrar-PR) - Nachdem im Januar die ASP in Litauen nachgewiesen wurde, gibt es mittlerweile einen Verdachtsfall im östlichen Polen nahe der weißrussischen Grenze.

„Die Lage wird immer ernster und die Gefahr einer ASP-Einschleppung nach Mecklenburg-Vorpommern ist nochmal deutlich gestiegen, da die Distanz zu unserem Bundesland weiter abnimmt“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Der letzte Seuchenzug der klassischen Schweinepest in den Niederlanden hat einen wirtschaftlichen Schaden von ca. 2,3 Mrd. Euro verursacht. „Ich mahne daher alle Schweinehalter wie auch alle Jäger zu größter Sorgfalt. Ich fordere alle Reisende auf, keine Erzeugnisse mit oder aus Schweinefleisch aus Weißrussland, Litauen dem östlichen Polen mitzubringen. Dies gilt besonders auch für Jagdtouristen. Außerdem sind alle Schweinehalter und Züchter dazu angehalten, die Hygiene- und Dokumentationsvorschriften streng einzuhalten, unbefugten Zutritt zu den Haltungsanlagen nicht zuzulassen und bei auffälligem Verhalten der Tiere sofort die zuständigen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Kenntnis zu setzen“, erklärte der Minister.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchen-haftem Verlauf und hoher Sterblichkeit. Sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht entwickelt.

„Es gilt höchste Wachsamkeit. In M-V werden bereits seit 2011 alle zur Sektion eingesandten Wildschweine und Proben von Haus- und Wildschweinen, bei denen die Vorberichte auch eine Untersuchung auf KSP erfordern, sowie Abortmaterialien von Schweinen auf ASP untersucht“, so der Minister. Bereits nach dem Auftreten der ASP in Litauen ist in M-V den Jagdvereinigungen, Forst- und Nationalparkämter und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern aufgegeben worden, alle verunfallten und verendet aufgefundenen sowie krank erscheinenden Wildschweine zu beproben und Untersuchungsmaterial an das LALLF einzusenden. „Außerdem wurden die praktizierenden Tierärzte gebeten, bei fieberhaften Allgemeinerkrankungen in Schweinebeständen, deren Ursache nicht oder unsicher diagnostiziert werden kann, Abklärungsuntersuchungen zu veranlassen“, führte der Minister weiter aus. Zum Aushang an Raststätten, Flughäfen und in Marinas sind Poster in mehreren Sprachen herausgegeben worden, die auf die Gefahr, die von einer Verfütterung oder unsachgemäßen Entsorgung von tierischen Erzeugnissen ausgehen kann, hinweisen. Die Tierhalterverbände und die Jägerschaft sind durch Presseinformationen und Hinweise auf Versammlungen zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert worden.

Außerdem wird erneut auf das bereits veröffentliche Merkblatt für Jäger und Landwirte verwiesen, das auf der Homepage des Ministeriums oder unter http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=110450 verfügbar ist.

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