Für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen, wird sich der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente ab 1. Januar 2023 um 0,15 Prozent auf 8,1 Prozent aufgrund der gesetzlichen Regelung erhöhen. mehr...