09.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2093 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Aufruf zum Milchstreik war rechtswidrig

Ilshofen (agrar-PR) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Beschwerde des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurückgewiesen. 

Damit ist ein Aufruf zum Milchstreik als klarer Verstoss mit zukünftig erheblichen Bußgeldfolgen zu werten

"Kostendeckende Preise dürfen nicht durch Boykott und Kartellabsprachen erzwungen werden“, hieß es in der Begründung. Ziel des Boykotts sei gewesen, den Wettbewerb beim Absatz von Rohmilch „komplett auszuschalten“, hieß es weiter. Preise bildeten sich aber im Wettbewerb nach Angebot und Nachfrage. „Wenn keine kostendeckenden Preise herauskommen, ist das von den Anbietern hinzunehmen.“
Der seinerzeit vom Verband geforderte Preis von 43 Cent pro Liter Rohmilch sei zudem nicht für jeden Bauern erforderlich gewesen. Etliche Bauern hätten auch vor einem Jahr kostendeckend produzieren können. Viele Milchbauern etwa im Osten Deutschlands seien auch mit 35 bis 38 Cent pro Liter ausgekommen. 

Das Gericht ließ keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Im Kampf um höhere Preise dürfen Milcherzeuger damit nicht zum flächendeckenden Lieferstopp an die Molkereien aufrufen. Andernfalls drohen ihnen Bußgelder.
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