08.11.2013 | 19:20:00 | ID: 16399 | Ressort: Gartenbau | Produkte

Bundesrat spricht sich für Verbot von Glyphosat-Einsatz in Haus- und Kleingärten aus – Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck: „Wer seinen Garten liebt, sollte dort auf Gift verzichten“

Kiel / Berlin (agrar-PR) -

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Haus- und Kleingärten zu untersagen. Auf Antrag Schleswig-Holsteins forderte die Länderkammer heute (8. November 2013) die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

„Die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat muss als erster Schritt im Bereich des Haus- und Kleingartens verboten werden. Wir haben eine Verpflichtung zum vorbeugenden Verbraucherschutz und zur Vorsorge. Wer seinen Garten liebt, der sollte dort auf Gift verzichten. Bequemlichkeit ist kein Gegenargument, das überzeugt. Und ein porentiefreines Beet sollten wir auch gar nicht wollen“, sagte Habeck im Bundesrat. 2003 sei eine Rezeptpflicht für Glyphosat im Kleingartenbereich eingeführt worden. Diese habe aber weder zum Rückgang der Mengen geführt, noch werde sie entsprechend kontrolliert.

 

Habeck sagte weiter: „Wir weisen Glyphosat im Grundwasser – dem Fundament unseres Lebens – nach, und mittlerweile selbst im menschlichen Urin. Das Langzeitrisiko von Glyphosat und die Gefahr der Wechselwirkung mit anderen Umweltgiften sind nicht untersucht. Und dennoch wird Glyphosat weiterhin weit verbreitet eingesetzt. Das ist falsch.“

 

Hintergrund:

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat gehören zu den am häufigsten verwendeten Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide) in Deutschland und können auch im Haus- und Kleingartenbereich benutzt werden. Dabei werden diese Mittel häufig in Unkenntnis angewendet, um Unkrautbewuchs  etwa auf Terrassen und Garagenauffahrten, gepflasterten Plätzen und Gehwegen zu beseitigen. Rückstände dieser Mittel können mit dem nächsten Regenschauer über den Gully in die Kanalisation und damit auf direktem Wege in den Wasserkreislauf gelangen. So erklärt sich, dass es insbesondere in Siedlungsbereichen wiederholt zu unerwünschten, punktuellen  Einträgen von Glyphosat in die Oberflächengewässer kommen kann.    

 

 

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