19.08.2016 | 18:15:00 | ID: 22797 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Land stellt mehr Geld für Grünland in Aussicht

Erfurt (agrar-PR) - Ministerin Keller: „Die Tierhaltung ist die Basis für die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten“
„Die skandalös niedrigen Milchpreise gefährden besonders die Landwirte in benachteiligten Gebieten in ihrer Existenz. Denn diese haben keine Alternative zur Viehhaltung. Wenn sie aufgeben müssen, droht ein Rückzug aus der Landwirtschaft in diesen Regionen. Das gefährdet Arbeitsplätze und Investitionen im ländlichen Raum.“

„Wir werden deshalb buchstäblich weiter um jede Kuh kämpfen“, sagte Agrarministerin Birgit Keller anlässlich eines Treffens mit der Interessengemeinschaft Benachteiligte Gebiete des Thüringer Bauernverbandes heute in Schmalkalden Schwallungen. „Unser Engagement gilt aber ebenso den Mutterkuh- und Schafhaltenden Betrieben.“

„Die Landesregierung steht für eine flächendeckende Landwirtschaft, vor allem auch in weniger ertragreichen Regionen. Die Nutzung erhält Arbeitsplätze und sichert unsere einmalige Kulturlandschaft. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit freigewordenen Mitteln die Grünlandbewirtschaftung noch stärker zu fördern. Die Unterstützung der Grünlandbewirtschaftung trägt nicht nur zur umweltfreundlichen Bewirtschaftung der Flächen bei, sondern gleichzeitig auch zum Erhalt der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes. Davon profitieren überproportional Betriebe in den sogenannten benachteiligten Gebieten“, führte Ministerin Keller aus.

In die Maßnahme Grünlandförderung (G1- Artenreiches Grünland im KULAP) sollen bis 2020 13 Mio. € umgeschichtet werden. Die Mittel stammen aus nicht ausgeschöpften Förderprogrammen. Hierzu wird der Freistaat kurzfristig einen Antrag zur Änderung des Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum bei der EU-Kommission stellen, um ein neues KULAP-Antragsverfahren zu ermöglichen.

Hintergrund

Wie überall, so gibt es auch in Thüringen Felder und Wiesen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Klima und Lage mehr oder weniger hohe Erträge erzielt werden können. Das Maß für die Ertragsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Fläche ist die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ). Dabei wird nicht allein die Eignung des Bodens berücksichtigt, sondern auch andere Faktoren, wie beispielsweise die klimatischen Verhältnisse (Niederschlagsmenge oder mittlere Jahrestemperatur).

In Thüringen sind ca. 45% der landwirtschaftlich genutzten Fläche als benachteiligte Gebiete eingestuft. Das sind 344.000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche. Vor allem sind Mittelgebirgs- und Übergangslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil im südlichen Thüringen, im Westen und im äußersten Norden Thüringens betroffen. Um die gewünschte Nutzung wirtschaftlich rentabel zu gestalten, wird in diesen Gebieten eine Ausgleichszulage gezahlt. Diese ersetzt die Mindererträge und Mehraufwendungen, die Landwirte in diesen Gebieten gegenüber der Bewirtschaftung an optimalen Standorten haben, zumindest teilweise.

Die Ausgleichszulage wird in Thüringen auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum (EPLR) und der „Förder-Initiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014 - 2020 (FILET)“ gewährt.

Die entsprechenden Beihilfesätze sind nach dem Grad der natürlichen Benachteiligung in sechs Gruppen gestaffelt. Diese Betriebe müssen über mindestens 50% Hauptfutterfläche (Grünland und sonstige Futterflächen) verfügen. Sie erhalten 82,7% der AGZ-Fördermittel. Damit liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Unterstützung einer grünland- und futterflächenbezogenen Tierhaltung.

Auch die Erhöhung der Mittel führt die KULAP-Maßnahme G1 leistet einen Beitrag für die Stabilisierung der Betriebe in den benachteiligen Gebieten. (TMIL)
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