16.06.2023 | 11:05:00 | ID: 36625 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Tierwohlförderung in Thüringen: Die ersten 1,2 Mio. Euro für mehr Tierwohl werden ausgezahlt

Erfurt (agrar-PR) - Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet seit 2021 eine Tierwohlförderung in der Schweinehaltung an, mit der mehr Platz und Haltung auf Stroh in den Ställen finanziell unterstützt wird. Für das erste Tierwohljahr 2022 werden nun bis Ende Juni insgesamt 1,2 Mio. Euro für 107 Tierhalter:innen ausgezahlt. "Wir fördern tierwohlgerechte Haltung, um Agrarbetrieben Investitionsanreize für neue Haltungssysteme zu bieten. Damit erfüllen wir die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung", so Agrarministerin Susanna Karawanskij.

Im Herbst 2021 startete in Thüringen erstmals ein Antragsverfahren für Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung. Alle Tierhalter mit bewilligter Förderung erhalten in den nächsten Tagen Post von den Agrarförderzentren in Form von sogenannten Auszahlungs-bescheiden. Darin wird die ordnungsgemäße Haltung der Tiere bestätigt und der endgültige Auszahlungsbetrag festgelegt.

Die Tierwohlförderung beruht auf der Thüringer Tierwohlstrategie, die von dem zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erarbeitet wurde. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme "Sommerweidehaltung Rinder". Mit der Tierwohlförderung unterstützt die Landesregierung tierhaltende Betriebe über die bestehende Investitionsförderung hinaus, um bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beizubehalten oder einzuführen.

Anfang 2023 wurde die Tierwohlförderung insbesondere im Schweinehaltungsbereich nochmals erweitert. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit. Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben ca. 4 Mio. Euro bewilligt. Die Auszahlung erfolgt dann nach gründlicher Prüfung im Juni 2024.
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