21.09.2023 | 11:26:00 | ID: 37441 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministertreffen: MV setzt die Themen Wolf, Fischerei, Glyphosat

Schwerin (agrar-PR) - Anlässlich der Agrarministerkonferenz am Freitag, den 22. September 2023, in Kiel drängt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr.Till Backhaus erneut auf ein vereinfachtes Verfahren zur Entnahme von Problemwölfen sowie auf eine Überprüfung des zumutbaren Herdenschutzes.
Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag erarbeitet und wird diesen gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund diskutieren.

Vereinfachtes Verfahren zur Entnahme von Problemwölfen und Überprüfung des zumutbaren Herdenschutzes

„Wir werden den Bund an seinen Versprechen messen“, sagte Backhaus im Vorfeld der Konferenz und bezog sich dabei auf die Zusage von Bundesumweltministerin Steffi Lemke noch im September Vorschläge unterbreiten zu wollen, wie auffällige Wölfe unter Berücksichtigung des EU-Rechts, das den Wolf unter einen besonderen Schutz stellt, künftig schneller und unbürokratischer entnommen werden können. „Dabei geht es mir nicht darum, die Tierart Wolf auzurotten, sondern regional dort einzugreifen, wo die Weidehaltung aufgrund gehäufter Nutztierrisse auf dem Spiel steht. Ob auf der Alm oder in der Tiefebene – wir brauchen die Tierhaltung auch zum Erhalt von Dauergrünland. Wiesen und Weiden sind Lebensraum einer reichen Flora und Fauna; sie mindern die Gefahr von Hochwasser, sind ein guter Schutz vor Bodenerosion und binden mehr Kohlendioxid als beispielsweise Ackerflächen – ein sehr gutes Beispiel dafür, wie eng Landwirtschaft und Umweltschutz zusammenhängen“, führte er aus.

Neben der Forderung eines regional differenzierten Bestandsmanagements geht es Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret um die Frage, wie man in der Fläche einen sicheren, aber gleichzeitig praktikablen Herdenschutz vor Wolfsübergriffen erreichen kann. Aktuell liegt der Grundschutz bei 90 cm Elektro-Zaunhöhe, empfohlen und mit Fördermitteln unterstützt werden aber nur deutlich höhere Elektro-Zäune von 1,20 m. „Diese Zäune haben ein höheres Transportgewicht. Auch der Aufbau gestaltet sich deutlich schwieriger. Das ist insbesondere für Tierhalter unzumutbar, die großflächig wirtschaften und ihre Tiere oft umtreiben oder bei Wanderschäfern, die täglich neue Nachtpferche aufbauen müssen. Hinzu kommt, dass diese Zäune auf Flächen mit felsigen, nassen und sandigen Böden oder auch bei höherer Windlast kaum aufgebaut werden können. Die für größere Weidetiere wie Rinder und insbesondere Pferde empfohlenen Schutzmaßnahmen wiederum führen bei flächiger Anwendung zu einer Zerschneidung von Natur und Landschaft.“

Minister Backhaus betonte, dass die Wolfsproblematik auf kurz oder lang in allen Bundesländern eine Rolle spielen werde und bislang noch weniger betroffenen Bundesländer von einer angepassten Rechtslage sowie den Erfahrungen der Wolfsländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen profitieren können. „Wir müssen dringend zu praxistauglichen Regelungen kommen, um den Verlust von Nutztieren einzudämmen und den Menschen vor Ort das Gefühl der Sicherheit zu geben. Nur so können wir die Akzeptanz für die Wiederansiedlung des Wolfes erreichen.“

MV legt Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vor

Kopfzerbrechen bereitet Minister Backhaus auch die Lage der Küstenfischerei, die dauerhaft hochproblematisch und inzwischen existenzgefährdend für den traditionellen Berufsstand ist: „Es droht der Niedergang eines jahrhundertealten Kulturgutes. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt“, machte er deutlich. Große Erwartungen setzt Minister Backhaus in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. „Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäi-schen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen“, so Backhaus. Mit großer Spannung warte er auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann laut Backhaus aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

„Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht“, so Backhaus und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt. Kernelemente sind die von 2025 an auf fünf Jahre befristete Absicherung der Haupterwerbsfischerei über ein bedingungsloses Grundeinkommen und die Flankierung dieses Zeitraums über eine Ausbildungsoffensive, eine Transformation der Fischereiflotte auf moderne Fahrzeuge, Antriebssysteme und Fanggeräte unter Begleitung dafür erforderlicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie die Begleitung von Aktivitäten des Sektors zur Transformation und fortschreitenden Diversifizierung einschließlich der hierfür erforderlichen Aus- und Fortbildung.
Im Gegenzug sollen die Maßnahmen der befristeten Stilllegung 2024 auslaufen und soll denjenigen Fischereibetrieben, die sich dem Transformationsprozesse nicht mehr stellen wollen oder können, über ein EMFAF-finanziertes Abwrackprogramm ab 2025 alternativ eine degressiv angelegte Ausstiegsmöglichkeit angeboten werden. Darüber hinaus sollen aus dem EMFAF weiterhin unterstützt werden: Förderung von Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen sowie von Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Förderung der Veredlung und Direktvermarktung an Land, Förderung der Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Förderung von Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Förderung von Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Lachs, Meerforelle.

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zeitnah anpassen

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hat Mecklenburg-Vorpommern auch das Thema Pflanzenschutzmittel auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz gesetzt. Die drei Bundesländer haben sich für die Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ausgesprochen, die nach der letzten Änderung im Jahr 2021 ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 enthält.

„Nach einem Bericht der EFSA aus Juli 2023, wonach keine kritischen Problembereiche ermittelt werden konnten, die darauf hinweisen, dass von Glyphosat ein erhöhtes Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt ausgeht, müssen wir damit rechnen, dass die EU den Glyphosatzeinsatz weiterhin erlauben wird. Wenn das so eintritt, darf es auf nationaler Ebene keine widersprüchlichen Rechtsvorschriften geben, die am Ende zu einem Problem des Vollzuges durch die Länder führen“, sagte der Minister. Verbote in einzelnen Mitgliedstaaten wurden in der Vergangenheit bereits durch Gerichtsurteile gekippt. Deshalb muss das Bundeslandwirtschaftsministerium die besagten Regelungen zeitnah vor Beginn der Vegetationsperiode 2024 hinsichtlich der Konformität zu den europarechtlichen Vorgaben überprüfen. „Kommt es zur Erneuerung der Genehmigung müssen wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Verwendung von Glyphosat auf essentielle Anwendungsgebiete und das notwendige Maß zu beschränken. Wir müssen hier ganz klar im Sinne des One Health-Ansatzes handeln, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt im Zusammenhang denkt. Mein Ansatz ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, stellte Backhaus klar.
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