Alle Pressemeldungen zum Thema: Pflicht zum Zwischenfruchtanbau Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten gilt erst ab Herbst 202106.08.2020 | 16:18:00 | Landwirtschaft | Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)Die novellierte Düngeverordnung sieht vor, dass in nitratbelasteten Gebieten nach der Ernte eine Pflicht zum Zwischenfruchtanbau besteht, wenn die Fläche im folgenden Frühjahr gedüngt werden soll. mehr... Bei existenziellen Notlagen muss es echte Hilfe geben22.08.2018 | 18:40:00 | Landwirtschaft | Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. mehr... Novellierte DüngeverordnungPflicht zum ZwischenfruchtanbauNitratbelastete GebieteTrockenheitMindererträgeFehlender ZwischenfruchtanbauÖkologische VorrangflächenDüngeverbotDürrehilfenDürreschädenFuttergewinnungDürreZwischenfruchtanbauDüngeverordnung Treffer: 2 | Seite 1 von 1