Niedersachsen kann auch im Jahr 2020 die Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) für Futterzwecke freigeben. Dies ist möglich, da der Bundesrat in der vergangenen Woche die Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung beschlossen hat. mehr...