„Die Luxemburger Richter haben die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, wonach die bisherige Verfahrensweise sowie die Finanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz wettbewerbsverzerrend gewesen ist und gegen das Beihilferecht verstößt“, so Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zum heutigen Urteil der Europäischen Gerichts. mehr...