01.11.2021 | 18:08:00 | ID: 31371 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Staatssekretär Weil: „Die Milchbetriebe stärker an Handelsprofiten beteiligen“

Erfurt (agrar-PR) - Anlässlich des heutigen (1.11.) Thüringer Milchtages in der Messe Erfurt forderte Agrarstaatssekretär Torsten Weil, dass die Milchbetriebe stärker an den Handelsumsätzen beteiligt werden müssen. „Bei den Vertragskonditionen wurden jüngst Fortschritte erzielt. Dennoch bleibt die Milchmarktkrise hauptsächlich eine Erzeugerkrise. In Preishochphasen profitieren die Milcherzeugenden weiterhin zu wenig. Die Milchbetriebe benötigen für ihr wertvolles Produkt auch einen Preis, von dem sie leben können. Dafür muss ihre Marktstellung gegenüber dem Handel weiter signifikant verbessert werden.“

Die Landesregierung hatte die Strukturdefizite des Subsektors Milch mehrfach kritisiert und eine notwendige Modernisierung der Vertragsbeziehungen eingefordert. Beim Milchgipfel 2021 in Erfurt erkannte Staatssekretär die erzielten Fortschritte bei den Vertragsbeziehungen an: „Die Molkereien setzen nun sukzessiv um, was sie seit Jahren angekündigt haben. Die Angebote zur Mengenplanung und -steuerung sowie zur Absicherung der Erzeugerpreise wurden erweitert und die Lieferbeziehungen flexibler gestaltet.“ 

Das seien Schritte in die richtige Richtung, aber der Status quo reiche noch nicht aus, so Weil. Für eine wirtschaftliche Rohmilcherzeugung und eine gewisse Preisstabilität müsse den Milcherzeugenden eine faire Gewinnbeteiligung und bessere Verhandlungspositionen in der Wertschöpfungskette geboten werden. 

„Mit jedem Milchbetrieb, der aufgeben muss, gehen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unseren ländlichen Räumen verloren. Das wollen wir verhindern. Die Milcherzeugenden sollen von ihrer Arbeit leben und in ihre Betriebe investieren können“, sagte der Staatssekretär und kündigte an: „Wenn die Wirtschaft keine weiterführenden Angebote für verbindliche Vertrags- und Lieferkonditionen macht, hält das EU-Recht Möglichkeiten vor. Thüringen wird beim Bund weiter die nationale Anwendung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung, also den Rechtsanspruch der Erzeugenden auf verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen thematisieren.“

Mit dem Artikel 148 räumt die EU ihren Mitgliedsstaaten ein, verbindliche und klar definierte Verträge zwischen den Landwirten und den Molkereien vorzuschreiben.
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