27.04.2018 | 19:50:00 | ID: 25344 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministerkonferenz beschließt freiwilliges Tierwohllabel

Erfurt (agrar-PR) - Keller: Ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz

Die Agrarministerkonferenz hat heute in Münster die Einführung eines freiwilligen Tierwohllabel in Deutschland beschlossen. Dabei sollen die unterschiedlichen Haltungsformen mit verbindlichen Kriterien für die Verbraucher gekennzeichnet werden. „Ich begrüße die schnelle Einführung eines Label. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Und wir erreichen damit mehr Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“, sagte Agrarministerin Birgit Keller. Das Label soll mehrere Stufen umfassen. Die Kriterien der Eingangsstufe sollen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard und den Anforderungen der Brancheninitiative Tierwohl liegen.

Die Agrarminister haben außerdem das Verbot von drei Neonikotinoiden begrüßt. Diese Pflanzenschutzmittel stehen in Verdacht, Bienen und andere Wildinsekten schwer zu schädigen. „Wir müssen den Schutz unserer Bienen sehr ernst nehmen. In der Landwirtschaft sind sie unersetzbar. Ich bin sehr froh, dass die EU heute das Verbot beschlossen hat“, sagt Agrarministerin Keller nach der Konferenz in Münster. An den Bund erging die Forderung, sich national und auf europäischer Ebene für eine Stärkung der Forschung nach alternativen, ökologisch unbedenklicheren Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzverfahren einzusetzen.

Thema auf der Agrarministerkonferenz waren außerdem die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. „Die Milchbranche ist auf eine neue Krise nicht gut vorbereitet. Bisher ist es der Branche nicht gelungen, ihre Verträge zu modernisieren, um damit Nachfrage und Angebot besser zu steuern. Die Mehrheit der Bundesländern befürwortet wie Thüringen eine nationale Regelung zur Vertragsgestaltung: Preis, Liefermenge und Vertragsdauer sollen zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und verpflichtend vertraglich vereinbart werden. Die bisherige zeitlich unbegrenzte Abnahmegarantie ohne die Berücksichtigung schwankender Preise hilft langfristig weder den Milcherzeugern noch den Molkereien“, sagte Keller. Thüringen hatte zudem die Einführung eines Kriseninstruments befürwortet, mit dem die Milchmenge EU-weit, temporär, obligatorisch und entschädigungslos reduziert werden kann. „Dazu wurde leider kein Beschluss gefasst“, sagte Keller.

Die Agrarministerkonferenz beschäftigte sich auch mit der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 und den damit verbundenen zukünftigen EU Fördermittelszenarien. Ende Mai werden voraussichtlich die Vorschläge der EU-Kommission zum Rechtsrahmen der geplanten neuen GAP vorliegen. Um darauf zeitnah reagieren zu können, wurde die Einberufung einer Sonder-Agrarministerkonferenz beschlossen. „Unabhängig davon werden sich die Ostbundesländer am 13. Juni abstimmen. Wir sehen nach wie vor die Gefahr, dass die neuen Regelungen die Ostländer benachteiligen. Das dürfen wir nicht zulassen“, sagte Agrarministerin Keller.  

 
gez. Antje Hellmann
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