Die so genannte Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt soll mit nur geringfügigen Änderungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. mehr...
Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor. mehr...