Wichtiger Hinweis für Jäger: Im Rahmen des Tollwut-Monitorings müssen verendete oder erlegte verhaltensgestörte Füchse, Marderhunde und Waschbären an das Landesuntersuchungsamt geschickt und untersucht werden. mehr...
Die so genannte Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt soll mit nur geringfügigen Änderungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. mehr...